Am 10. Juni, gegen 10:20 Uhr, erschien der 22-Jährige beim Bundespolizeirevier Regensburg und erklärte, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliege und er sich nun stellen wolle.
Ein Abgleich seiner Personalien ergab, dass gegen den Mann sowohl ein nationaler als auch ein europäischer Haftbefehl bestand. Beide waren vom Amtsgericht Regensburg wegen des Verdachts des Enkeltrickbetrugs erlassen worden. Die Untersuchungshaft war bereits angeordnet.
Nach der richterlichen Vorführung lieferten die Bundespolizisten den 22-jährigen Polen in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.