Mi., 18.09.2024 , 18:28 Uhr

Regensburg/München: Wolbergs muss wohl wieder vor Gericht

Der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss im Zuge der Spendenaffäre wohl erneut vor Gericht.

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss weiter auf eine Entscheidung in seinem Rechtsstreit warten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich gegen eine Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde entschieden. Der Justizweg des Kommunalpolitikers ist somit noch nicht erschöpft.

Keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Sowohl der Verteidiger von Joachim Wolbergs, Peter Witting, als auch ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigten, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen drei frühere Urteile abgelehnt wurde. Diese Urteile stammen von Landgericht Regensburg (2019 und 2020) sowie vom Bundesgerichtshof (BGH) (2021). Im Mittelpunkt der Verfahren standen unter anderem Wahlkampfspenden.

Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Rechtsweg noch nicht erschöpft sei. Der BGH hatte 2021 das Urteil des Landgerichts Regensburg teilweise aufgehoben und den Fall an das Landgericht München I zurückverwiesen. Hier ging es um den Vorwurf der Vorteilsnahme gegen Wolbergs zwischen 2011 und 2014, von dem er freigesprochen worden war.

Keine allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde wurde auch mit der Begründung abgelehnt, dass sie keine allgemeine Bedeutung habe und dass kein schwerwiegender Nachteil entstehe, wenn der Rechtsweg weiterverfolgt werde. Wolbergs hatte sich jedoch auf genau diesen Punkt berufen.

Weitere Verfassungsbeschwerde geplant

Laut seinem Anwalt wird sich Joachim Wolbergs nicht entmutigen lassen. Nach der vollständigen Ausschöpfung des Rechtswegs wird eine erneute Verfassungsbeschwerde in Betracht gezogen.

Hintergrund der Verfahren

Die Verfahren gegen Wolbergs drehen sich um seine Einwerbung von Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. In einem ersten Prozess wurde er 2019 wegen Vorteilsnahme verurteilt, jedoch blieb er straffrei. Im zweiten Prozess wurde er 2020 wegen Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Mehrere Vorwürfe wurden dabei fallengelassen.

BGH hebt Urteil teilweise auf

Der BGH hob im November 2021 das erste Urteil teilweise auf und kritisierte es als zu milde. Der Fall wurde daraufhin an das Landgericht München I weiterverwiesen. Das zweite Urteil aus dem Jahr 2020 wurde hingegen bestätigt.

 

Zuerst berichtete die Mittelbayerische Zeitung.

 

dpa / FC

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