Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von Gustl Mollath hat sein Anwalt harte Kritik an Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) geübt. Die Richter in Bayern hätten Mollath mit «unverantwortlicher Leichtfertigkeit» in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit «stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten», warf Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack ihnen am Donnerstag in Freiburg vor.
Der Beschluss der Karlsruher Richter sei aber auch eine «Ohrfeige» für Merk. Sie habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. «Sie hatte verfassungsblind, inhuman und „hasenherzig“ die neuen Erkenntnisse und Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert», sagte Kleine-Cosack. Sie habe nicht den Mut des Generalbundesanwalts gehabt, der in einer Stellungnahme an das Verfassungsgericht die Beschwerde Mollaths ohne Umschweife für begründet erachtet habe.
Der 56 Jahre alte Nürnberger Mollath war Anfang August aus der Psychiatrie in Bayreuth entlassen worden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte auf eine Beschwerde von Mollaths Anwalt hin zugleich angeordnet, dass das Verfahren gegen ihn in Regensburg neu aufgerollt wird. Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Der Nürnberger sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe.
dpa