Do, 26.09.2019 , 14:19 Uhr

Regensburg: Mehr Geld für Studierende

Ab dem Wintersemester 2019/2020 bekommen Studierende in Regensburg mehr Geld. Es gibt zehn wichtige Änderungen der 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung.

Nicht nur Regensburger Studenten profitieren von diesem Schritt. Insgesamt bekommen Studierende der Universität Regensburg, der OTH Regensburg, der Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg, der Universität Passau, der Hochschule Landshut, der TH Deggendorf einschließlich des European Campus Rottal-Inn und des TUM Campus Straubing mehr Geld.

Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) sollen junge Menschen eine Chance auf die angestrebte Ausbildung bekommen und ihre Talente frei entfalten können. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz fasst die zehn wichtigsten Änderungen für die Studierenden zusammen.

Zehn Neuerungen des 26. BAföGÄndG im Überblick

 

1. Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze

Mehr Geld I: Zum Wintersemester 2019/2020 steigen die BAföG-Bedarfssätze um 5% und zum Wintersemester 2020/2021 um weitere 2%. Der Wohnbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt überproportional von 250 auf 325 Euro im Monat. Der BAföG-Höchstsatz steigt von 735 auf 933Euro.

2. Erhöhung der Kranken-und Pflegeversicherungszuschläge

Mehr Geld II: Der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.

3. Einführung von BAföG-Kranken-und Pflegeversicherungszuschlägen für über 30-jährige Studierende

Mehr Geld III: Studierende können im Normalfall ab 30 Jahren nicht mehr in der beitragsgünstigen studentischen Krankenversicherung versichert sein und tragen somit höhere Kosten. Erstmals wird es einen deutlich höheren Zuschlag zur Krankenversicherung für Ü-30-Jährige geben, welcher nachweisabhängig bis zu 155 Euro beträgt. Der Pflegeversicherungszuschlag beläuft sich auf bis zu 34 Euro.

4. Erhöhung der BAföG-Vermögensfreibeträge ab Herbst 2020

Mehr Geförderte I: Wer in Ausbildung ist, soll in Grenzen auf eigene finanzielle Rücklagen zurückgreifen können, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird. Dafür wird der Freibetrag für das anzurechnende Vermögen von Auszubildenden im Wintersemester 2020/2021 von 7.500 Euro auf 8.200 Euro angehoben. Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern steigen zugleich von jeweils 2.100 Euro auf 2.300 Euro.

5. Erhöhung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge

Mehr Geförderte II: Durch die Anhebung der Freibeträge für die Elterneinkommen sollen mehr Studierende BAföG erhalten. Diese Freibeträge bestimmen, wie viel die Eltern der Studierenden verdienen dürfen, damit ihre Kinder BAföG-Leistungen erhalten.Die Freibeträge fallen je nach Familienkonstellation unterschiedlich aus, steigen aber zum Wintersemester 2019/2020 um 7%, zum Wintersemester 2020/2021 um 3% und zum Wintersemester 2021/2022 um 6% an.

6. Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags

Mehr Familienfreundlichkeit I: Der Kinderbetreuungszuschlag wird im Wintersemester 2019/2020 von 130 Euro auf 140 Euro, im Wintersemester 2020/2021 auf 150 Euro erhöht.

7. Erhöhung der Altersgrenze für die Kinderbetreuung

Mehr Familienfreundlichkeit II: Kinderbetreuung und -pflege wird statt bis zum 10. neu bis zum 14. Lebensjahr der Kinder als Grund für das Überschreiten der BAföG-Altersgrenzen bei Studienbeginn berücksichtigt; ebenso als Grund für Studienverzögerungen für eine spätere Vorlage des BAföG-Leistungsnachweises und für eine BAföG-Verlängerung bei Überschreitender Regelstudienzeit.

8. Anerkennung der häuslichen Pflege von Angehörigen als Grund von Studienverzögerungen

Mehr Familienfreundlichkeit III: Treten bei häuslicher Pflege von nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3) Studienverzögerungen ein, ist über die Regelstudienzeit hinaus eine BAföG-Förderung möglich.

9. Verzinster KfW-Kredit wird zum zinslosen BAföG-Volldarlehen

Weniger Verschuldung: Ab (Neu-)Bewilligungen im Wintersemester 2019/2020 wird die BAföG-Förderungsart „verzinsliches BAföG-Bankdarlehen“ (KfW) durch „zinsloses BAföG-Volldarlehen“ (Staat) ersetzt. Das bedeutet: Keine Zinsen mehr. Die Zinsfreiheit bietet Studierenden neue Sicherheit.

10. Änderung der Rückzahlungsmodalitäten für den Darlehensanteil

Noch sozialere Rückzahlung: Die neuen Rückzahlungsmodalitäten sehen vor, dass Studierende maximal 10.010 Euro von der erhaltenen BAföG-Förderung zurückzahlen müssen, mit bis zu 77 Monatsraten zu 130 Euro. Erhalten Studierende beispielsweise für sechs Semester Bachelor-und vier Semester Master-Studium rund 51.660 Euro BAföG, müssen sie mit maximal 10.010 Euro weniger als ein Fünftel zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

 

Die wichtigsten BAföG-Änderungen auf einen Blick: www.stwno.de/bafögändg

Detaillierte Informationen zu BAföG im Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz: www.stwno.de/de/finanzierung

MWi

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