Mi., 14.10.2020 , 15:01 Uhr

Regensburg: Maskenpflicht im Unterricht gilt wieder

Die Stadt Regensburg informiert über eine weitere Maßnahme nach der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35. Alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse an weiterführenden Schulen im Stadtgebiet müssen ab sofort wieder Masken im Unterricht tragen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Verpflichtung gilt dann auch für Lehrkräfte.

Die Mitteilung der Stadt

 

Aufgrund der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 COVID-19-Infektionen pro 100.000 Einwohner, hat das Staatliche Gesundheitsamt heute Mittag, 14. Oktober 2020, in enger Absprache mit der Schulaufsicht für alle Schulen der Stadt Regensburg die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Rahmenhygieneplan Schulen, Stand: 2. Oktober 2020) angeordnet. Aufgrund dieser Anordnung gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 an den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet ab sofort, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts verpflichtet sind, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden, gilt die Verpflichtung auch für die Lehrkräfte.

Ebenso hat das Staatliche Gesundheitsamt nach Abstimmung mit der Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen der Regierung der Oberpfalz sowie dem Amt für Tagesbetreuung von Kindern der Stadt Regensburg die Umsetzung der Stufe Gelb des aktuellen gültigen Rahmenhygieneplans für die Kindertageseinrichtungen für die Stadt Regensburg angeordnet.

Ab sofort müssen die Beschäftigten dort ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem sollten feste Gruppen gebildet und im Rahmen der Möglichkeiten zeitnah auf offene oder teiloffene Konzepte verzichtet werden.

Die getroffenen Regelungen gelten vorerst bis zum 21. Oktober 2020, 24 Uhr.

Pressemitteilung Stadt Regensburg / MF

 

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