Die Stadt Regensburg teilt mit, dass die Maskenpflicht an den Grundschulen bis zu den Herbstferien gilt. Da der Inzidenzwert der Stadt Regensburg laut Robert-Koch-Institut seit 22. Oktober den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat, gilt seit 23. Oktober 2020 der Drei-Stufen-Plan des Bayerischen Kultusministeriums für die Schulen in ganz Bayern. Das Kultusministerium hat den Drei-Stufen-Plan in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium entwickelt.
Das Gesundheitsamt und das Staatliche Schulamt halten es für vertretbar, dass die Stufe 3 des Rahmenhygieneplans des Kultusministeriums, die die Teilung der Klassen, den Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter im Unterrichtsraum beinhaltet, in den Schulen derzeit noch nicht zur Anwendung kommen muss.
Es gelten daher ab 27. Oktober bis vorerst 30. Oktober 2020 die Regelungen nach Stufe 2 des Rahmenhygieneplans mit dem Zusatz, dass die Maskenpflicht auch an Grundschulen verpflichtend ist.
Das Tragen einer Maske muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung nicht möglich oder unzumutbar ist. Ein ärztliches Attest hat hierbei die höchste Aussagekraft und muss die Gründe nachvollziehbar darstellen.
Für den Bereich der Schulen, und damit insbesondere auch für die Grundschulen, wurden vom Staatlichen Gesundheitsamt weitere Empfehlungen für die Umsetzung der Maskenpflicht ausgesprochen: