Bei der Kontrolle eines 25-jährigen Deutschen am Haupteingang zur Bahnhofshalle entdeckten die Beamten eine Fahndungsnotierung in ihren Datenbanken: Der wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte Mann hatte die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt und wurde deshalb mit einem Haftbefehl gesucht. Demnach hatte der 25-Jährige eine Strafe im dreistelligen Bereich zu zahlen.
Anderenfalls hätte ihm die sofortige Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt zum Verbüßen der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Da der in Niederbayern wohnhafte Mann die Summe aufbringen konnte, entließen ihn die Beamten nach erfolgter Einzahlung auf freien Fuß.
Bundespolizei