Mi., 03.11.2021 , 09:38 Uhr

Donnerstag, 4. November

Regensburg/Leipzig: BGH befasst sich mit Urteilen gegen Joachim Wolbergs

In zwei Prozessen um Korruptionsvorwürfe ist der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs 2019 und 2020 verurteilt worden - nun entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revisionen. Der Fall könnte neu aufgerollt werden.

Es ist das nächste Kapitel in der sogenannten Regensburger Korruptionsaffäre: Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (4.11.) mit den Urteilen gegen den früheren Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Vor dem Landgericht Regensburg war der Kommunalpolitiker schuldig gesprochen worden. In einem ersten Prozess um Parteispenden im Wahlkampf 2014 verurteilten ihn die Richter im Juli 2019 wegen Vorteilsannahme und in einem weiteren Verfahren im Juni 2020 wegen Bestechlichkeit. Wolbergs ging jeweils in Revision. Darüber verhandelt nun der BGH in Leipzig.

Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Insbesondere das erste Urteil gegen Wolbergs ist umstritten. Im Fokus des Prozesses standen – neben weiteren Vorwürfen – Parteispenden von Bauträgern auf das Konto des SPD-Ortsvereins des damaligen OB-Kandidaten Wolbergs – 475.000 Euro zwischen 2011 und 2016. Laut Urteil flossen die Spenden über Strohleute eines Bauträgers und gestückelt in Beträgen von jeweils knapp unter 10 000 Euro und somit unter der gesetzlichen Veröffentlichungsgrenze.

 

Wegen Vorteilsannahme verurteilt

Für die zwischen 2015 und 2016 eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 150.000 Euro wurde Wolbergs wegen Vorteilsannahme verurteilt. Das Gericht begründete dies damit, dass Wolbergs in den Jahren zuvor noch dritter Bürgermeister gewesen und als solcher für Sozial- und nicht für Bauthemen zuständig gewesen sei. Den Vorwurf des sogenannten Anfütterns eines Politikers für den Fall seiner Wahl sahen die Richter vor dem Landgericht Regensburg demnach nicht. Auch im zweiten Prozess unterschied die Kammer zwischen Spenden vor und während Wolbergs‘ Zeit als OB.

Für Diskussionen hatte beim ersten Urteil auch die Straffreiheit für Wolbergs gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Die Richter verurteilten den Angeklagten dann zwar, sahen aber von Strafe ab. Möglich macht dies der Paragraf 60 im Strafgesetzbuch. Darin heißt es: «Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.»

Üblicherweise kommt dieser Paragraf dann zum Tragen, wenn zum Beispiel ein Mann bei einer Trunkenheitsfahrt einen Unfall verursacht und dabei seine Frau und Kinder ums Leben kommen. Der Mann wäre dann von den Folgen seiner Tat «genug gestraft».

Fraglich ist, ob der BGH auch Wolbergs als «genug gestraft» ansieht durch die Folgen der Tat – etwa den Verlust des Amtes als OB, den finanziellen Schaden und die Belastung durch die mediale Berichterstattung. Im zweiten Prozess hatten die Richter nicht von einer Strafe abgesehen, sondern Wolbergs zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Kammer hatte die enormen Auswirkungen des Verfahrens auf Wolbergs bei der Strafzumessung jedoch berücksichtigt.

 

Wolbergs beteuert seine Unschuld

Weiterer Knackpunkt: Im ersten Urteil hatten die Richter Wolbergs zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme verurteilt, jedoch ausgeführt, er habe nicht vorsätzlich, sondern irrtümlich gehandelt. Wolbergs sei einem Verbotsirrtum unterlegen gewesen. Kritiker argumentieren, Wolbergs hätte die Möglichkeit gehabt, sich als Oberbürgermeister über das Vorgehen bei Parteispenden zu informieren.

Wolbergs selbst hat stets seine Unschuld beteuert. «Ich war nie korrupt», sagte er am Ende des zweiten Prozesses. In Regensburg sei er zu einer «Unperson» geworden und habe alles verloren.

Der 50-Jährige war nach dem ersten Urteil aus der SPD ausgetreten und bei der Kommunalwahl 2020 für den von ihm mitbegründeten Wahlverein «Brücke» als OB-Kandidat angetreten. Den Sprung in die Stichwahl verpasste er knapp. Seither ist er Mitglied im Regensburger Stadtrat.

Die Ermittlungen gegen Wolbergs waren im Sommer 2016 öffentlich geworden. Als OB wurde er damals suspendiert und saß Anfang 2017 sechs Wochen in Untersuchungshaft. Im Herbst 2018 hatte dann der erste Prozess gegen den Kommunalpolitiker begonnen.

 

dpa/MB

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