Fr., 10.02.2023 , 10:42 Uhr

Zwei Vergewaltingungen im April 2021 und Juli 2022

Regensburg/Lappersdorf: Anklage gegen mutmaßlichen Vergewaltiger erhoben

Die Staatsanwaltschaft will einem mutmaßlichen Vergewaltiger den Prozess machen. Ihm wird vorgeworfen, zwei Frauen in Regensburg und Lappersdorf vergewaltigt zu haben.

Zwei Frauen soll ein 45-Jähriger in den vergangenen beiden Jahren vergewaltigt haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt Anklage gegen ihn wegen besonders schwerer Vergewaltigung und anderen Delikten erhoben. Der mutmaßliche Vergewaltiger soll im April 2021 und Juli 2022 ihm völlig unbekannte Frauen an öffentlichen Orten körperlich misshandelt und vergewaltigt haben. Bei seiner ersten Tat soll er auf einem Feldweg bei Lappersdorf eine Frau mit einem Messer bedroht und zum Sex gezwungen haben.

Im Sommer 2022 hat er sich dann an einer Frau am Donauufer in Regensburg sexuell vergangen. Nach der Tat hat der mutmaßliche Täter sein Opfer gezwungen, ihren Körper mit Wasser auszuspülen, um Spuren zu beseitigen. Der Frau gelang daraufhin die Flucht und sie konnte Hilfe holen. Der Täter konnte zwei Tage später durch seine DNA-Spuren von der Polizei in seiner Wohnung festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Er hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

JM

 

 

Die offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 01.02.2023 Anklage zum Landgericht Regensburg gegen einen 45–jährigen Angeschuldigten wegen Vergewaltigung und besonders schwerer Vergewaltigung sowie anderer Delikte erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, im April 2021 und Juli 2022 ihm völlig unbekannte Frauen an öffentlichen Orten körperlich misshandelt und vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat zudem beantragt gegen den Angeschuldigten die Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Wie bereits berichtet, kam es am Nachmittag des 24.07.2022 am Donauufer in Regensburg zu einer Vergewaltigung im Rahmen derer die Geschädigte zu vaginalem und oralem Geschlechtsverkehr gezwungen wurde. Nach der Tatausführung zwang der mutmaßliche Täter die Geschädigte, ihren Körper mit Wasser auszuspülen, um etwaige Spuren zu beseitigen. Letztlich gelang der Geschädigten die Flucht, eine
sofortige Nahbereichsfahndung nach dem Täter verlief erfolglos. Aufgrund eines Treffers in der DNA–Datenbank gelang es der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg den Angeschuldigten bereits am 26.07.2022 als mutmaßlichen Täter zu identifizieren und festzunehmen. Er befindet sich seitdem in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.

Bereits am 23.04.2021 war es auf einem Feldweg bei Lappersdorf zu einer weiteren Vergewaltigung gekommen, im Rahmen derer die Geschädigte mit einem Messer bedroht und gezwungen wurde, sexuelle Handlungen zu erdulden bzw. vorzunehmen. Die durchgeführten Ermittlungen ergaben zunächst keinen Tatverdächtigen.

Insbesondere lieferte ein Vergleich von an der Geschädigten sichergestellter DNA mit der DNA–Datenbank keinen Treffer. Nachdem der Angeschuldigte als Verdächtiger für die Tat vom 24.07.2022 identifiziert worden war, entstand, insbesondere aufgrund des damaligen Wohnsitzes des Angeschuldigten in unmittelbarer Tatortnähe, der Verdacht, dass der Angeschuldigte auch für die Tat vom 23.04.2021 verantwortlich sein könnte. Aus diesem Grunde wurde ein Direktvergleich der an der Geschädigten sichergestellten DNA mit dem DNA–Muster des Angeschuldigten durchgeführt, der zu einer Übereinstimmung führte.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nunmehr nach Abschluss der Ermittlungen gegen den Angeschuldigten Anklage wegen der Tatvorwürfe des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung erhoben. Aufgrund der angeklagten Tatvorwürfe und der erheblichen Vorstrafen des Angeschuldigten steht die Verhängung einer Sicherungsverwahrung im Raume.
Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.

Die Polizei hat sich in einer Pressekonferenz im vergangenen Jahr zum mutmaßlichen Vergewaltiger geäußert:

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