Di., 26.05.2026 , 14:36 Uhr

Regensburg: Landkreis erlässt Nachtfahrverbot für Mähroboter

Im Landkreis Regensburg gilt seit dem 23. Mai 2026 ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Mit der neuen Allgemeinverfügung möchte das Landratsamt heimische Wildtiere besser schützen.

Besonders Igel, die in den Abend- und Nachtstunden auf Futtersuche unterwegs sind, geraten immer wieder in Gefahr.

Igel besonders gefährdet

Für Igel kann die Begegnung mit einem Mähroboter lebensgefährlich werden. Anders als andere Tiere flüchten sie bei Gefahr meist nicht, sondern rollen sich zusammen. Dieses natürliche Schutzverhalten wird ihnen gegenüber den automatisch fahrenden Geräten häufig zum Verhängnis.

Tierschutzinitiativen, Igelhilfen und Tierarztpraxen berichten seit längerer Zeit von teils schweren Verletzungen durch Mähroboter. Neben Igeln sind auch andere Kleintiere wie Kröten oder Eidechsen betroffen.

Landkreis reagiert auf Artenschutz

Mit dem Nachtfahrverbot reagiert der Landkreis Regensburg auf den zunehmenden Handlungsbedarf im Artenschutz. Der Europäische Igel steht unter besonderem Schutz, gleichzeitig gehen seine Bestände seit Jahren zurück.

Vor allem Gärten und Grünflächen in Wohngebieten gelten als wichtige Rückzugsorte. Wer seinen Mähroboter ausschließlich tagsüber nutzt, kann dazu beitragen, diese Lebensräume sicherer zu machen. Zusätzlich können naturnah gestaltete Gärten mit Hecken, Laubhaufen und kleinen Durchgängen in Zäunen wichtige Wanderwege erhalten.

„Der Schutz heimischer Wildtiere beginnt oft mit einfachen Maßnahmen vor der eigenen Haustür. Wenn Mähroboter nachts nicht fahren, können wir Igel und andere Kleintiere wirksam schützen. Ich bitte deshalb alle Gartenbesitzer im Landkreis, diese Regelung zu beachten und so zu einem rücksichtsvollen Umgang mit unserer Natur beizutragen“, erklärt Landrätin Tanja Schweiger.

Diese Zeiten gelten für das Mähverbot

Das Verbot gilt jährlich von März bis November. Die Zeiten unterscheiden sich je nach Monat und orientieren sich an den Aktivitätszeiten der Tiere.

Im Mai dürfen Mähroboter beispielsweise zwischen 20:00 Uhr und 6:20 Uhr nicht fahren. Im Juli gilt das Verbot von 20:20 Uhr bis 6:15 Uhr, im Oktober bereits von 16:20 Uhr bis 8:20 Uhr.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung, Telefon 0941 4009-325 beziehungsweise 0941 4009-199 oder per E-Mail unter rechtsfragen.naturschutz@landratsamt-regensburg.de.

PM Landkreis Regensburg / FC

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