Fr., 29.10.2021 , 18:46 Uhr

Regensburg: Kostenlose Schnelltests jetzt auch beim Landkreis-Testzentrum möglich

Eltern mit „Schnupfenkindern“, Angehörige von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, und Andere, die Anspruch auf einen Antigenschnelltest haben, können jetzt auch ins Testzentrum des Landkreises kommen. Ab 2. November 2021 greift dieses Angebot über einen kostenfreien Antigenschnelltest am Testzentrum in der Altmühlstraße 1, direkt neben dem Landratsamt.

Die Verantwortlichen im Landratsamt haben nachfolgend Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema formuliert.

 

Welche Personengruppen haben Anspruch auf kostenlose Testung mittels Antigen-Schnelltest?

 

Die jeweiligen Nachweise zum Anspruch sind vom Testwilligen mitzubringen.

 

Sind auch weiterhin kostenlose Testungen mittels PCR-Test möglich?

Ja, auch diese werden weiterhin angeboten.

 

Wer hat Anspruch auf kostenlose Testung mittels PCR-Test?

 

Auch hier sind entsprechende Nachweise zur Testung mitzubringen.

 

Werden auch Testungen für andere Personengruppen angeboten?

Nein, dies ist leider nicht möglich. Die kommunalen Testzentren bieten nur kostenlose Testungen für die oben genannten Personengruppen an.

 

Wo können sich Personen hinwenden, die keinen Anspruch auf einen kostenfreien Test haben, aber dennoch einen der beiden Tests machen wollen oder diesen benötigen, um die 3-G-Regel zu erfüllen?

Kostenpflichtige Testungen werden unter anderem bei teilnehmenden Hausärzten, in teilnehmenden Apotheken oder auch an privaten Testzentren angeboten.

 

Bekomme ich das Testergebnis unmittelbar nach Testung mitgeteilt?

Hier ist nach Testart zu unterscheiden. Auf das Ergebnis mittels Antigenschnelltest kann an der Teststation gewartet werden. Die Auswertedauer beträgt etwa 15 Minuten. Man kann dann sofort das ausgedruckte Testergebnis mitnehmen. Es ist aber nicht nötig vor Ort zu warten, das Testergebnis kann dem Getesteten auch auf elektronischen Wege übermittelt werden.

Bei dem PCR-Test ist eine so schnelle Auswertung nicht möglich. Die Testungen werden abends in ein Labor gefahren und die Auswertung benötigt mehr Zeit (etwa 24 bis 48 Stunden). Das Ergebnis wird danach elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

Wie komme ich zu einem Termin am Landkreis-Testzentrum?

Termine für beide Arten der Testung können über unterschiedliche Links auf der Homepage des Landkreises Regensburg gebucht werden. Die Öffnungszeiten sind ab 2. November 2021 von Montag bis Freitag, je von 13 bis 18 Uhr, zusätzlich samstags von 9 bis 13 Uhr.

 

Können auch sogenannte „Schnupfenkinder“ getestet werden?

Ja, Schnupfenkinder können mittels Antigenschnelltest getestet werden. Verwendet werden für die Schnelltests  ausnahmslos sogenannte – als angenehm geltende – „Lollytests“.

 

Wo können Schnupfenkinder noch getestet werden?

Neben der Testung an der kommunalen Teststation kommt auch eine kostenlose Testung beim Haus- beziehungsweise Kinderarzt in Betracht. Ob der jeweilige Arzt diese Leistung anbietet, muss direkt bei diesem erfragt werden.

 

Welches Testverfahren wird bei den PCR-Testungen am Landkreis-Testzentrum angewendet?

Zum Einsatz kommen sogenannte Gurgeltests, bei denen Flüssigkeit gegurgelt werden muss und dann an ein Labor eingesandt wird.

 

Für welche Altersgruppe sind Gurgeltestungen geeignet?

Erfahrungsgemäß für Kinder ab etwa sechs Jahren. Wenn jüngere Kinder mit der Gurgellösung umgehen können, kommen auch sie in Betracht. Betroffene Eltern können das Gurgeln gegebenenfalls zu Hause mit ihren Kindern bereits üben.

 

Was ist zu tun, wenn eine Testung positiv ist?

Ein positiver Antigenschnelltest muss durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Wer einen positiven PCR-Test hat, begibt sich in Selbstisolation. Das Gesundheitsamt wird vom Labor über die positive Testung informiert und wird dem Betroffenen schnellstmöglich die weiteren Schritte erläutern.

 

Landkreis Regensburg/MB

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