Di., 12.04.2022 , 19:35 Uhr

Regensburg: Knapp 30.000 Euro Förderung für Pflegestützpunkt

Der Gesundheitsminister Klaus Holetschek war heute in Regensburg zu Besuch, um einen Förderscheck für den ersten Pflegestützpunkt der Stadt und zugleich der Oberpfalz zu überreichen.

Förderung für ersten Pflegestützpunkt in der Oberpfalz

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek baut die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und deren Angehörige weiter aus. Der Minister betonte am Dienstag anlässlich der Übergabe des Förderschecks an die Stadt Regensburg:

„Menschen, die Pflege brauchen, und ihre Angehörigen müssen viele Herausforderungen meistern, um die Pflege so zu organisieren, wie es für sie am besten passt. Umso wichtiger ist es, dass wir Betroffene ganz individuell vor Ort beraten und gemeinsam passgenaue Lösungen für die Bedürfnisse und das Wohl der Pflegebedürftigen finden. Genau das gelingt mit unseren Pflegestützpunkten. Umso mehr freue ich mich, dass ich heute einen Förderscheck für den ersten Pflegestützpunkt in der Oberpfalz – den ‚Pflegestützpunkt Regensburg‘ – übergeben kann.“

 

Pflegestützpunkte als wichtige Anlaufstelle

Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke können gemeinsam mit den Pflege- und Krankenkassen Pflegestützpunkte einrichten. Bayernweit sind mittlerweile 35 Pflegestützpunkte in Betrieb, 13 weitere im Aufbau und 16 in Planung. Der Minister unterstrich:

„Das ist ein tolles Signal und zeigt, wie wichtig und ernst wir in Bayern die Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nehmen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Pflege (LfP) unterstützen wir den Ausbau der wohnortnahen Beratungsstrukturen und fördern den Aufbau neuer Pflegestützpunkte und die Vernetzung der bestehenden Strukturen bereits seit mehreren Jahren.“

Holetschek erläuterte:

„Seit 2019 können Pflegestützpunkte eine einmalige Anschubfinanzierung beantragen. Zusätzlich besteht für die Pflegestützpunkte seit 2021 die Möglichkeit einer Regelförderung mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr. Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro. Das ist gut investiertes Geld!“

Zuwendungsempfänger sind die Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunkts beteiligen.

Der Gesundheitsminister ergänzte:

„Unsere Gesellschaft wird immer älter – und damit werden auch immer mehr Menschen pflegebedürftig. Ich bin überzeugt, dass es uns gemeinsam mit den Fachstellen für pflegende Angehörige und den Pflegestützpunkten gelingen kann, die pflegerische Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger auch für die Zukunft gut aufzustellen. Ich appelliere daher an die Kommunen: Nutzen Sie unsere Förderung! Unsere Pflegestützpunkte sind für die Bürgerinnen und Bürger eine verlässliche und wichtige Anlaufstelle.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.pflegestuetzpunkte.bayern.de.

 

stmgp.bayern/JM

 

 

 

 

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