Do., 09.06.2022 , 18:37 Uhr

Siegenburg: Klage abgewiesen - Anwohner muss Kirchengeläut ertragen

Wer nahe einer Kirche wohnt, muss hinnehmen, dass dort mehrmals am Tag die Glocken läuten. Ein Anwohner aus Siegenburg im Landkreis Kelheim sah das anders und zog vor das Verwaltungsgericht Regensburg. Doch die Richter wiesen seine Klage ab.

Der Anwohner war 2019 in den 4100-Einwohner-Ort gezogen, im Jahr darauf reichte er die Klage ein: Er fühlte sich vom Läuten der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus zum Gebet und zum Gottesdienst gestört, das im Durchschnitt 14 Minuten lang pro Tag dauert. Nach gut zwei Jahre schwelendem Rechtsstreit entschied das Verwaltungsgericht zugunsten der Kirche. Demnach sei das Geläut eine «zumutbare sozialadäquate Einwirkung», sagte Gerichtssprecher Markus Eichenseher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

In seiner Entscheidung habe das Gericht zwischen dem Ruhebedürfnis des Klägers und zwischen der Religionsfreiheit abgewogen, die auch das liturgische Läuten umfasst. Zudem lebe der Nachbar nicht in einem reinen Wohngebiet und müsse daher höhere Lärmpegel akzeptieren. Außerdem läuteten die Glocken der Pfarrkirche nicht während der gesetzlichen Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr.

Das Gericht habe auch berücksichtigt, dass die Kirche bereits seit knapp 130 Jahren in Siegenburg steht und das Ortsbild so deutlich geprägt habe. Der Bescheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

 

dpa

 

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