Fr, 02.08.2013 , 11:23 Uhr

Regensburg: Keine Genehmigung für Holi-Fest

Für den 24. August 2013 ist westlich des Westbades, auf Höhe des Betriebsgeländes der Firma Infineon Technologies AG, unter der Bezeichnung „Holi – Fest der Farben“ ein Musikfestival für circa 3 500 Besucher geplant. Es wird dabei gefärbtes Maismehl ausgegeben, mit dem sich die Besucher gegenseitig bewerfen. Dabei entstehen am Veranstaltungsort und in dessen Umgebung Staubwolken.

Da das Veranstaltungsgelände unmittelbar an das Betriebsgelände des Halbleiterherstellers Infineon angrenzt und sich zudem in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, hat das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr nach Auswertung verschiedener fachlicher Stellungnahmen für das geplante „Holi-Fest der Farben“ keine Genehmigung ausgesprochen.

Produktion von Infineon gefährdet
Die Produktion bei Infineon findet in Reinsträumen statt. Die Firma ist darauf angewiesen, dass keine Staub- oder Farbpartikel in diese Räume gelangen. Deshalb sind aufwändige Filteranlagen der Lüftungstechnik vorgelagert. Es besteht die berechtigte Besorgnis, dass große Mengen des feinen Farbpulverstaubs während der Veranstaltung freigesetzt werden und die Produktion der Firma Infineon beeinträchtigt wird.

An einem anderen, geeigneten Standort würde das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr die Veranstaltung zulassen. Im letzten und in diesem Jahr wurden im Regensburger Stadtgebiet, auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik, bereit zwei vergleichbare Veranstaltungen durchgeführt.

Hintergrund
Für das „Holi-Fest der Farben“ ist eine Erlaubnis nach Art. 19 Abs. 3 Nr. 3 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes durch das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr der Stadt Regensburg notwendig. Im Erlaubnisverfahren beteiligte das Amt weitere Fachstellen, z.B. zu Fragen des Lärmschutzes, des Brandschutzes, des Naturschutzes oder der Sicherheit. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter besteht oder die Natur oder Landschaft erheblich beeinträchtigt wird bzw. wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften der Veranstaltung entgegenstehen.

 

PM Stadt Regensburg

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