Die Regierung der Oberpfalz hatte im März 2020 für drei Standorte von Teichanlagen in den Landkreisen Tirschenreuth (Lodermühle), Schwandorf (Plechhammer) und Cham (Stamsried) jeweils eine Ausnahmegenehmigung erteilt, dass dort bis zu zwei männliche Fischotter gefangen und getötet werden dürfen. Dagegen reichten der Bund Naturschutz und die Aktion Fischotterschutz Klagen ein. Diesen gab das Verwaltungsgericht statt.
Fischotter stehen unter Naturschutz und dürfen nicht bejagt werden. Allerdings sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Während der BN auf die Entscheidung aus Regensburg erfreut reagierte, sieht der Landesfischereiverband die Teichwirtschaft in Gefahr.
Der Vorsitzende Richter begründete seine Urteile damit, dass in die genehmigten Fallen auch weibliche Fischotter oder Jungtiere geraten könnten. Mit dieser Problematik habe sich die Genehmigungsbehörde nicht befasst, so das Gericht. Außerdem sei die Maßnahme – einzelne männliche Fischotter zu töten – nicht geeignet, um fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden: Es könnte schon in kurzer Zeit ein gebietsfremder Fischotter den Platz des getöteten Tieres einnehmen.
Diese Gerichtsentscheidung zeige, dass Fische als schützenswerte Tiere wesentlich schlechter wahrgenommen würden als Säugetiere und Räuber wie der Fischotter, sagte Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. Der Schutzstatus des früher nahezu ausgestorbenen Otters sei angesichts der wieder gesicherten Fischotter-Population längst nicht mehr gerechtfertigt.
Verbandsvize Alfred Stier, der in der Oberpfalz selbst einen Teichbetrieb leitet, sagte, die durch Fischotter verursachten Schäden dürften künftig noch steigen. In der Folge würden Teichanlagen aufgegeben. «Wir müssen eine Kulturlandschaft aufgeben, die sich über Jahrhunderte zu einem einzigartigen Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten entwickelt hat.»
Der BN forderte vom Landwirtschaftsministerium angesichts des Urteils, «dass wieder konstruktiv an wirklich wirksamen Lösungen für die Teichwirte und einer naturnahen Teichwirtschaft mit dem Otter gearbeitet wird», wie Landesvorsitzender Richard Mergner sagte. Die Tötung von Fischottern sei weder rechtlich zulässig noch eine Lösung für die Teichwirte. Mit dem Urteil sei dies «hoffentlich endgültig vom Tisch».
Für die Teichwirtschaft fordert der BN den Angaben nach aufgrund der vielfältigen Probleme der Teichbesitzer seit vielen Jahren ein «Existenzsicherungsprogramm» mit einer besseren finanziellen Grundförderung für eine naturnahe Teichwirtschaft sowie einem Fischotter-Bonus-Modell bei Entschädigungen. «Aufgrund des Landtagsbeschlusses von 2018 für die Tötung von Fischottern wurde dies von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden jedoch bisher nicht aufgegriffen», so Mergner.
Gegen die Urteile kann Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt werden.
Zum Hintergrund:
Naturschutzrechtlich ist es verboten, wild lebenden Tieren einer besonders geschützten Art – wie dem Fischotter – nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde eine Ausnahme von diesem Verbot zulassen, insbesondere zur Abwendung ernster fischerei- oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden.
dpa/Verwaltungsgericht Regensburg/MB