Die im Juni 2024 gemeldete Sexualstraftat im Regensburger Stadtsüden hat sich nach intensiven Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Eine damals 22-Jährige aus dem Landkreis Regensburg gab an auf dem Nachhauseweg vom Campusfest der Universität Regensburg in einem Gebüsch sexuell angegangen worden zu sein. Die angebliche Tat in der Universitätsstraße hatte umfangreiche Ermittlungen ausgelöst, bei denen zahlreiche Zeugen vernommen, Spuren gesichert und verschiedene Untersuchungen durchgeführt wurden.
Nach Abschluss der Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass die Tat nachweislich nicht stattgefunden hat und die Angaben der Frau falsch waren. In der Folge richteten sich die Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer Straftat gegen die Anzeigeerstatterin selbst. Das Amtsgericht Regensburg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, der inzwischen rechtskräftig ist. Das entspricht drei Nettomonatsgehältern.
Ermittlungen dieser Größenordnung, die in einem Echtfall jederzeit gerechtfertigt sind, binden ein hohes Maß an personellen Ressourcen bei Polizei und Justiz und verursachen beispielsweise durch Laboruntersuchungen hohe Kosten. Nicht zu unterschätzen sind zudem die negativen Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.
Mit dem Abschluss der Untersuchungen steht fest, dass im Regensburger Stadtsüden keine reale Bedrohung bestand. Polizei und Staatsanwaltschaft betonen zugleich, dass Hinweise auf mögliche Straftaten grundsätzlich ernst genommen und sorgfältig geprüft werden.
PP Oberpfalz/JM