Di., 21.02.2023 , 13:30 Uhr

Regensburg: Jugendschutzkontrollen und Testkäufe im Einzelhandel

Ziel der von der Stadt durchgeführten Kontrollen ist eine erhöhte Sensibilisierung der Beschäftigten im Einzelhandel gegenüber dem Jugendschutz.

Das Sachgebiet Jugendschutz des Amtes für Jugend und Familie hat seit Beginn des Jahres 2023 wiederholt Jugendschutzkontrollen und Testkäufe im Regensburger Einzelhandel vorgenommen.

Schwerpunktmäßig wurden Geschäfte, die sich auf CBD Produkte und E-Zigaretten spezialisiert haben, sowie die Alkoholabgabe im Einzelhandel kontrolliert.

Der Fachhandel im Bereich CBD-Produkte und E-Zigaretten zeigte sich verantwortungsbewusst und gut informiert und aufgeklärt über die bestehenden Jugendschutzbestimmungen. In diesem Bereich mussten nur vereinzelt Verstöße festgestellt werden. Diese waren auch nur als geringfügig zu betrachten, wie z.B. ein fehlender Aushang der Jugendschutzbestimmungen in den Geschäftsräumen. Die Kaufleute zeigten sich kooperativ und lösten die Situation umgehend in guter Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Jugendschutzstelle.

Ein anderes Bild zeigt sich leider im Einzelhandel: Die Abgabe von hochprozentigem Alkohol wird oft nicht oder nur ungenau kontrolliert. Bei Kontrollen in Supermärkten, Discountern und Getränkemärkten ergaben Testkäufe eine Trefferquote von annähernd 50 Prozent.

Ziel der Kontrollen ist eine erhöhte Sensibilisierung der Beschäftigten im Einzelhandel gegenüber dem Jugendschutz. Es kann nicht sein, dass Jugendliche in Regensburg statistisch gesehen spätestens nach dem dritten Versuch eine Flasche „harten“ Alkohol in der Hand halten, mit dem sie sich und andere gefährden. Ein effizienter Jugendschutz stützt sich auf präventive wie restriktive Maßnahmen.

„Neben Aufklärungsarbeit mit Jugendlichen braucht es eben auch eine gezielte Kontrolle. Auch wenn die Maßnahmen bei den Betroffenen nicht unbedingt populär sind“,

erklärt Bürgermeisterin Dr. Astrid Freudenstein.

Die Kontrollen und Testkäufe durch das Sachgebiet Jugendschutz des Amtes für Jugend und Familie werden auch in den nächsten Monaten fortgeführt, da die Sanktionen offensichtlich Wirkung zeigen:

„Bei Geschäften, die nach einem Verstoß ein weiteres Mal kontrolliert wurden, gab es nichts mehr zu beanstanden“,

so Dr. Volker Sgolik, der Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

Die Jugendschutzstelle weist darauf hin, dass bei Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro droht. Dies gilt ebenso für über 18-Jährige, die in der Öffentlichkeit branntweinhaltige Getränke Jugendlichen überlassen oder zum Verzehr anbieten.

Mehr Informationen zum Thema „Jugendschutz in Regensburg“ finden Sie unter www.regensburg.de.

Stadt Regensburg/JM

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