Mi, 30.10.2019 , 08:02 Uhr

Regensburg: Joachim Wolbergs bleibt vorläufig suspendiert

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt: OB Joachim Wolbergs darf vorerst nicht ins Amt zurück, seine vorläufige Suspendierung ist rechtmäßig.

Der Verwaltungsgerichtshof habe die Beschwerde des Antragsstellers (Die Wolbergs-Verteidigung) gegen den Beschluss des VWG Regensburg zurückgewiesen.

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs ist zu lesen, der Disziplinarsenat habe der Auffassung, es bestünden keine „ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, zugestimmt.

Für das Urteil aus dem Juli (Wolbergs war wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig) liege noch keine Begründung vor. Ob dieses Urteil bereits für die Aufrechterhaltung der Suspendierung ausreicht, lässt der Verwaltungsgerichtshof offen. In der Mitteilung weist der VGH jedoch darauf hin, dass man die weiteren, mit der Anklageschrift vom 4.Oktober (2. Prozess) erhobenen Vorwürfe „für sich gesehen“ als geeignet ansehe, „die Prognose der voraussichtlichen Beendigung des Beamtenverhältnisses des Antragsstellers zu rechtfertigen“. Die Verfahrensschritte (gemeint ist das zweite Verfahren, das derzeit läuft) würden einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen.

 

Joachim Wolbergs reagiert

Der suspendierte Oberbürgermeister hat noch am Dienstagabend auf die Entscheidung reagiert. In seiner Mitteilung ist zu lesen, dass die Ablehnung aufgrund der noch nicht vorhandenen Urteilsbegründung zu erwarten gewesen sei.

Wolbergs schreibt, dass das Regensburger Verwaltungsgericht und auch der Verwaltungsgerichtshof „nur auf der Grundlage von Akten und Schriftsätzen urteilen“ konnten. Darüber hinaus wären die Behörden „in diesem Zusammenhang mit Stellungnahmen der Landesanwaltschaft konfrontiert“ gewesen, „die ihrerseits kein einziges Detail der Hauptverhandlung aus dem ersten Verfahren gegen mich mitbekommen hatte und es nicht einmal für nötig hielt, einen Vertreter der Behörde zur Urteilsverkündung zu schicken.

Die Landesanwaltschaft habe kein Interesse daran gehabt, seine Version der Dinge zu würdigen.

Der Staatsanwaltschaft Regensburg wirft Wolbergs vor, ihn durch eine zeitliche Verzögerungstaktik aus dem Amt heraushalten zu wollen. Das aktuelle Verfahren gegen ihn sei künstlich abgespalten worden.

In diesem Zusammenhang sei laut Wolbergs das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes aber interessant,

weil es die Aufrechterhaltung der Suspendierung vor dem Hintergrund des Urteils der 6. Strafkammer offen lässt und ausschließlich auf die Vorwürfe im derzeit laufenden Verfahren abstellt, die sich als genauso haltlos und lächerlich erweisen werden, wie dies bei den Vorwürfen im ersten Verfahren der Fall war.

Joachim Wolbergs

 

Die Staatsanwaltschaft würde willkürlich agieren und es sei ihr jedes Mittel recht, um zu „gewinnen“.

 

Unsere Berichterstattung zum 2. Prozess:

 

MF

 

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