Die Leistungen sind Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, das seit 2011 Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen soll. Die Förderung umfasst unter anderem Schultaschen, Federmäppchen, Hefte und weitere notwendige Materialien.
In Regensburg können Eltern einen Antrag stellen, wenn sie oder ihre Kinder zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Bezieher von Bürgergeld (Hartz IV)
Bezieher von Sozialhilfe
Bezieher von Asylbewerberleistungen
Empfänger von Kinderzuschlag
Wohngeldberechtigte
Ein automatischer Anspruch besteht für:
Bürgergeldempfänger
Empfänger von Sozialhilfe
Bezieher von Asylbewerberleistungen
Diese Gruppen erhalten die Pauschale automatisch über das Jobcenter oder das Sozialamt des Landkreises Regensburg.
Einen Antrag stellen müssen hingegen:
Empfänger von Kinderzuschlag
Wohngeldberechtigte
Der Antrag kann auf der Website des Landkreises Regensburg heruntergeladen werden: www.landkreis-regensburg.de → Bürgerservice → Soziales → Bildung-Teilhabe → Formulare.
Zusätzlich zum Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Leistungsbescheid über Kinderzuschlag oder Wohngeld zum Stichtag 1. August 2024
Schulbescheinigung bei:
Erstklässlerinnen und Erstklässlern
Schülerinnen und Schülern über 15 Jahre
Auch Leistungsempfänger vom Jobcenter oder Sozialamt benötigen diese Bescheinigung
Die pauschale Förderung beträgt bis zu 195 Euro pro Schuljahr:
130 Euro zum Schuljahresbeginn
65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr
Landratsamt Regensburg
📧 E-Mail: btl@lra-regensburg.de
📞 Telefon: 0941 4009-224, -251 oder -645
Jobcenter Landkreis Regensburg
📧 E-Mail: Jobcenter-LK-Regensburg@jobcenter-ge.de
📞 Telefon: 0941 89936-111 oder -222
PM Landratsamt Regensburg / TVA Onlineredaktion