Di, 03.01.2017 , 11:56 Uhr
Regensburg: Informationen zur Räum- und Streupflicht
Die Stadt Regensburg weist alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet darauf hin, die Gehwege bei Schnee oder Glatteis zu räumen und zu streuen.
Wer muss räumen und streuen?
- Eigentümer von sogenannten Hinterliegergrundstücken (Grundstücke, die zwar nicht direkt an eine öffentliche Straße angrenzen, aber über sie erschlossen sind, beispielsweise über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht
- bei Erbbau-, Nießbrauch, Nutzungs- oder Wohnungsrecht sind anstelle der Eigentümer die Inhaber dieser Rechte räum- und streupflichtig
Wo muss man räumen und streuen?
- Gehwege vor dem Grundstück auf dessen gesamter Straßenfrontlänge
- Grenzt das Grundstück an mehrere öffentliche Straßen: jede der angrenzenden oder erschließenden Straßen
- Kein Bürgersteig vorhanden: am Rand der Fahrbahn ist eine Gehwegfläche von 1,50 Meter Tiefe zu räumen und zu streuen
- Gehwege sind von Schnee und auch von Eisplatten frei zu machen
- Bei Glätte sind Gehwege mit nachhaltig abstumpfenden Mitteln, z.B. Splitt oder Sand, ausreichend zu streuen
- Auftaumittel wie Streusalz sind verboten - Ausnahme: für Treppen, starke Steigungen sowie bei Glatteis infolge von Eisregen; die Mischung darf höchstens 25 Prozent Auftaumitteln enthalten
- Das Räumgut kann bei Gehwegen über zwei Meter Breite am Rand des Gehweges, bei Gehwegen unter zwei Meter Breite am Rand der Fahrbahn angehäuft werden. Der Fahr- bzw. Radfahrer- und Fußgängerverkehr darf dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Auf Gehwegen muss mindestens eine Fläche von einem Meter Breite frei bleiben. Bodenhydranten, Wasser- und Gasabsperrschieber sowie Straßenrinnen und Kanaleinlaufschächte müssen freigehalten werden.
Wann muss man räumen und streuen?
- an Werktagen von 7 bis 20 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr
Wo kann man den Schnee abladen?
- Unterer Wöhrd
- östlich der Nibelungenbrücke
An diesen beiden Stellen wird die Stadt wieder eine Ablagerungsfläche für Schnee ausweisen, der aus Platzmangel nicht am Fahrbahn- oder Bürgersteigrand abgelagert werden kann.
Wer hat weitere Informationen?