Die Kommunalwahl in Regensburg findet am 8. März 2026 statt. Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Spätestens bis 15. Februar 2026 sollten alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung im Briefkasten haben. Wer am Wahlsonntag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat seit dem 26. Januar 2026 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Der Antrag auf Briefwahl kann auf verschiedene Arten gestellt werden – online über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung, schriftlich, formlos per E-Mail oder persönlich in den Bürgerbüros bzw. im Wahlamt.
Wichtig ist: Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 6. März 2026, um 15 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
Wer den Antrag über das Bürgerserviceportal stellt, hat weniger Zeit – hier endet die Frist bereits am Sonntag, 1. März 2026.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs:
Er muss bis spätestens 8. März 2026, 18 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein. Bei einem späten Antrag kann es aufgrund der Postlaufzeiten passieren, dass die Zustellung der Unterlagen nicht mehr rechtzeitig erfolgt – weder vom Wahlamt zum Antragsteller noch zurück.
Das Wahlamt Regensburg bittet daher, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen startet ab dem 16. Februar 2026.
Eine frühere Ausgabe ist laut Wahlamt aufgrund einer Gesetzesänderung nicht möglich.
Wählerinnen und Wähler, die sich in den Wochen vor der Wahl nicht in Regensburg aufhalten, sollten dies bei der Antragstellung einplanen und entsprechend handeln.
Umfassende Informationen zur Wahl gibt es auf der städtischen Website unter
www.regensburg.de/wahlen.
Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadt Regensburg unter (0941) 507-4444.
Pressemitteilung Stadt Regensburg / MF