Mi, 14.04.2021 , 10:25 Uhr

Regensburg: IHK sieht Testangebotspflicht und bundesweite Corona-Notbremse kritisch

Die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim bewertet die gestrigen Beschlüsse (13.04.21) der Bundesregierung zu einer Testangebotspflicht der Unternehmen sowie zur neuen Bundes-Notbremse kritisch.

„Die Unternehmen in Ostbayern haben sich in großer Breite in den letzten Wochen selbst verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schnell- und Selbsttests als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Mit der aktuell verabschiedeten Verordnung bürdet der Bund den Firmen unnötige Kosten und Bürokratie auf“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes. Darüber hinaus sei die neue Bundes-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 ein Rückschlag für Bayern, insbesondere für den stationären Einzelhandel außerhalb der essenziellen Sortimente.

 

Öffnungsvorbereitung im Handel war umsonst

„Die Händler hatten sich gerade auf die ‚Click&Meet‘-Möglichkeiten mit Tests bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 200 vorbereitet. Jetzt verpasst der Bund den bayerischen Öffnungsregelungen eine Grätsche“, sagt Helmes. Verzweiflung und Planungsunsicherheit im Einzelhandel seien so groß wie nie zuvor. „Mit steigenden Impfquoten, dem systematischen Freitesten bei digitaler Kontaktverfolgung und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Wirtschaft wäre mehr Spielraum für kontrollierte Öffnungen bei gleichzeitig effektivem Infektionsschutz möglich“, betont der IHK-Chef. Die für den Freistaat angekündigten Modellprojekte für Öffnungen nach dem Tübinger Modell seien laut dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) mit den neuen Bundesverordnungen ebenfalls vom Tisch. Aktuell weisen 85 von 96 bayerischen Städten und Landkreisen eine Inzidenz von über 100 auf. „Die Unternehmen brauchen vonseiten der Politik endlich eine Strategie, die dauerhafte Öffnungsperspektiven ermöglicht“, so Helmes. Hierbei sollten die Konzepte zu Testungen, Impfungen und der Nutzung digitaler Tools etwa zur Besucherlenkung auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen nahtlos ineinandergreifen.

 

Firmen müssen Tests anbieten

Die gestern verabschiedete Testangebotspflicht sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wöchentlich ein für diese freiwilliges Testangebot machen müssen. Damit tragen sie künftig in großem Umfang die Last bei der bevölkerungsweiten Teststrategie. Gleichzeitig ist es den Mitarbeitern freigestellt, sich selbst zu testen.

„Es ist im Eigeninteresse unserer Firmen, das Coronavirus einzudämmen, weil nur so Produktionslinien aufrechterhalten werden können. Deshalb haben sie in großer Breite bereits ohne staatliche Verordnung Tests zur Verfügung gestellt. Wenn nun schon die Pflicht zum Angebot da ist, so hoffen wir sehr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Testangebot auch verantwortungsvoll umgehen und sich tatsächlich testen“, sagt Helmes.

Ansonsten laufe diese für die Wirtschaft teure Pandemie-Maßnahme ins Leere. Die Verordnung gilt voraussichtlich ab Mitte nächster Woche. Inwiefern die Firmen bei der Finanzierung unterstützt werden, ist noch unklar. Die IHK fordert hier vonseiten der Politik staatliche Kompensation. Die Selbsttests müssen nicht unter Aufsicht durchgeführt werden. Arbeitgeber müssen keinerlei Dokumentation über das Testergebnis und die zu testenden Personen durchführen. Es besteht auch keine Pflicht der Mitarbeiter, die Tests während ihrer Arbeitszeit durchzuführen oder am Arbeitsort.

PM IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim/JM

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