Fr, 02.10.2015 , 11:07 Uhr

„Regensburg hilft“ – Keine Spendenquittung mehr notwendig

Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen gilt ab sofort für alle Sonderkonten, die zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet worden sind, ohne Beschränkung des Betrags der vereinfachte Zuwendungsnachweis.

Dies bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Geldspende auf das Konto der Aktion „Regensburg hilft“ überweisen und damit Asylsuchende und Flüchtlinge unterstützen wollen, dass der Einzahlungsbeleg bei der Bank bzw. der Kontoauszug als Vorlage beim Finanzamt ausreichend sind, um die Überweisung als Spende steuerlich anerkennen zu lassen.

Spenden, die Flüchtlingen und Asylsuchenden in Regensburg zugutekommen sollen, sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Regensburg hilft
Spendenkonto bei der Sparkasse Regensburg
IBAN: DE47 7505 0000 0000 0888 80
BIC: BYLADEM1RBG
Betreff: Flüchtlinge

Die Stadt Regensburg dankt herzlich allen Spenderinnen und Spendern!

 

Pressemitteilung/MF

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