Mit einer Masche versuchen derzeit Betrüger an Geld zu kommen. Das Ganze passiert mit angeblichen Zahlungsanforderungen, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen – vor allem aus dem Bezirk des Zollamtes Amberg. Das Hauptzollamt Regensburg warnt deshalb vor solchen Schreiben und gibt Tipps, wie diese zu erkennen sind.
In den letzten Tagen mehrten sich Meldungen von Bürgerinnen und Bürger, vor allem auch aus dem Bezirk des Zollamts Amberg, dass sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen. Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung, Folter oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen. Der Zoll hat ein starkes Interesse daran, dass niemand durch derartige betrügerische Fälschungen geschädigt wird. Daher werden Empfängerin und Empfänger von Bescheiden einer Zollbehörde darum gebeten, sobald sich auch nur der geringste Verdacht ergeben sollte, dass mit dem Bescheid etwas nicht in Ordnung sein könnte, umgehend Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken.
Die Zollverwaltung empfiehlt ferner, sich unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten, an die Polizei zu wenden. Bitte beachten Sie, dass sich die Ermittlungsansätze reduzieren, je mehr Zeit zwischen Erhalt des Schreibens und dem Stellen einer Strafanzeige verstreicht.
Anhand welcher Merkmale können Sie Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide erkennen?
dpa/KH