Kontrolle am Bahnhof
Gegen 14 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den 48-Jährigen am Eingang des Regensburger Hauptbahnhofs. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vorlag.
Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Das Amtsgericht Regensburg hatte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Der Haftbefehl wurde erlassen, weil der 48-Jährige seine Haftstrafe nicht angetreten hatte.
Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt
Die Bundespolizei nahm den Mann fest und brachte ihn zunächst zur Dienststelle. Nach der Eröffnung des Haftbefehls lieferten die Beamten ihn anschließend zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.
BPI Waldmünchen / FH