Aus aktuellem Anlass weist die Regierung der Oberpfalz darauf hin, dass derzeit Schreiben im Umlauf sein können, die aufgrund ihrer optischen Aufmachung und des textlichen Inhalts den Eindruck erwecken sollen, amtliche Schriftstücke des Gewerbeaufsichtsamts der Regierung der Oberpfalz zu sein. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um eine Fälschung.
Vor Kurzem erreichte ein solches Schreiben, angeblich erstellt vom Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz, einen Betreiber von Sonnenstudios im Regierungsbezirk. Darin werden konkrete Vorwürfe erhoben und die Durchführung von Maßnahmen gefordert. Grund dafür seien Erkenntnisse aus einer verdeckten Kontrolle. Der „offizielle“ Charakter des Schriftstücks wird insbesondere durch die widerrechtliche Verwendung des Bayerischen Staatswappens und des Logos der Gewerbeaufsicht vorgetäuscht. Allerdings fehlen wichtige Merkmale, welche die Authentizität des Schreibens belegt hätten, beispielsweise der Name des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin.
Wir bitten daher Empfänger von Schreiben des Gewerbeaufsichtsamts um erhöhte Aufmerksamkeit: Echte amtliche Schreiben tragen im Briefkopf stets ein Aktenzeichen sowie den Namen des Bearbeiters oder der Bearbeiterin und Möglichkeiten zur persönlichen Kontaktaufnahme, wie die telefonische Durchwahlnummer und eine Zimmernummer. In diesem Zusammenhang ist auch klarzustellen, dass seitens des Gewerbeaufsichtsamts keine verdeckten Ermittlungen durchgeführt werden.
Sofern Sie Empfänger eines gefälschten Schreibens werden oder Bedenken zur Echtheit eines Schreibens der Gewerbeaufsicht haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Regierung der Oberpfalz, Email:Gewerbeaufsicht@reg-opf.bayern.de. Beim Verdacht, dass der Straftatbestand der Amtsanmaßung vorliegt, wird die Angelegenheit, wie auch im vorliegenden Fall, konsequent zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Pressemitteilung/MF