Am Silvesternachmittag kam eine Frau zum Revier der Bundespolizei Regensburg, um sich über ein Hausverbot am Bahnhof zu erkundigen. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein aktueller Haftbefehl gegen die 43-Jährige vorliegt.
Am 31.12. kam eine 43-Jährige Frau nachmittags auf das Revier der Bundespolizei Regensburg. Sie wollte sich nach der Dauer ihres bestehenden Hausverbotes bei einem Lebensmitteldiscounter am Hauptbahnhof erkundigen.
Bei der Überprüfung stellte der Bundespolizist jedoch fest, dass ein aktueller Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg gegen sie vorliegt. Wegen Diebstahls hatte sie das Gericht zu 250 Euro Strafe zuzüglich 152 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Ersatzweise drohten der Verurteilten jetzt 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Dem Beamten gegenüber erklärte die Frau glaubhaft, zwar von dem Urteil gewusst, aber nie eine Zahlungsaufforderung erhalten zu haben. Vermutlich deshalb, weil sie bis vor kurzem ohne festen Wohnsitz war. Nach telefonischer Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin, die die 43-Jährige auch selbst befragte, wurde die Gesuchte schließlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Zuvor musste sie allerdings den Erhalt der Zahlungsaufforderung der Geldstrafe schriftlich bestätigen. Sollte sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, tritt der Haftbefehl erneut in Kraft.
Schließlich wurde die Frau auch noch über die Dauer des Hausverbotes in Kenntnis gesetzt. Es besteht auf Lebenszeit.
Pressemitteilung Bundespolizei Regensburg