Gegen 17:00 Uhr überprüfte eine Bundespolizeistreife die Personalien der Frau in der Bahnhofshalle. Dabei stellte sich heraus, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte die Frau zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von neun Tagen wegen Unterschlagung verurteilt. Die Bundespolizei brachte sie in die Justizvollzugsanstalt.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / SP