Di., 16.11.2021 , 18:40 Uhr

Regensburg: Geflügelpestrisiko steigt

Nachdem das Risiko der Geflügelpest gerade besonders hoch ist, mahnt die Stadt Regensburg Geflügelhalter zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen.

Auch die Vogelwelt hat mit einem Virus zu kämpfen: Seit Oktober sind vor allem im Norden Deutschlands Vögel mit dem Geflügelpestvirus infiziert. Auch im Landkreis Cham ist bereits ein Fall der für Vögel hochansteckenden Krankheit nachgewiesen worden. Deswegen ruft die Stadt Regensburg alle Vogel- und Geflügel-Besitzer zur besonderen Vorsicht und zum Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen auf, um einem Eintrag der Seuche in die Nutzgeflügelbestände vorzubeugen. Eine Stallpflicht ist zwar noch nicht erforderlich, dennoch werden Geflügelhalter dazu aufgefordert, kranke oder tote Vögel zu melden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Stadt Regensburg.

JM

 

 

Pressemitteilung der Stadt Regensburg

 

Bei der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) handelt es sich um eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Nachdem 2020/2021 Mitteleuropa von einem der schwersten Geflügelpestgeschehen überhaupt betroffen war, hat sich die Lage in Deutschland im Sommer 2021 beruhigt.
Seit Mitte Oktober kommt es – bislang besonders in Norddeutschland – wieder zu vermehrt auftretenden Fällen von Hochpathogener Aviärer Influenza. Neben den Fällen bei Wildvögeln (u.a. Wildgänsen, Wildenten, Möwen, Greifvögeln) gab es außerhalb Bayerns bereits erste Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen.

In Bayern wurde mittlerweile bei zwei Wildenten (jeweils im Landkreis Cham und im Landkreis Nürnberger Land) das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Aktuell muss für Bayern von dem weiteren Eintrag und der Verbreitung des Virus der Aviären Influenza in die Wildvogelpopulation ausgegangen werden, wobei in der Folge auch das Risiko eines Eintrages in die Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände steigt.

 

Biosicherheitsmaßnahmen beachten

Um einem Eintrag der Seuche in die Nutzgeflügelbestände vorzubeugen, ist es nun besonders wichtig, dass die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Stadtgebiet die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen.

Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Prävention.

Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es zudem essentiell, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. So darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

Damit das Auftreten der Seuche in Geflügelbeständen möglichst frühzeitig erkannt werden kann, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter ihren Bestand genau beobachten und spätestens bei bestimmten Befunden (erhöhte Sterblichkeit, erhebliche Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, neurologische Symptome) unverzüglich ihren Tierarzt informieren.

Außerdem sind Geflügelhaltungen (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Reb- und Perlhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. Dies ermöglicht im Seuchenfall eine rasche und konsequente Tierseuchenbekämpfung.

 

Stallpflicht vorerst noch nicht erforderlich

Zwar ist die Anordnung zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen, wie z.B. einer Stallpflicht, für das Stadtgebiet derzeit noch nicht erforderlich. Das Umweltamt der Stadt Regensburg beobachtet das Geschehen jedoch genau und es ist durchaus möglich, dass es im Verlauf der kalten Jahreszeit zu einer Stallpflicht kommen kann. Aus diesem Grund wird den Geflügelhaltern empfohlen, bereits jetzt Überlegungen und Vorbereitungen für diesen Fall anzustellen.

Eine Ansteckung des Menschen mit den aktuell kursierenden AIV über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

 

Kranke oder verendete Wildvogel melden

Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und, wenn möglich, der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (Telefon 507-3319, veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de) informieren. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/) zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen unter Telefon 507-3319 oder per E-Mail unter veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de zur Verfügung.

 

Stadt Regensburg

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