Mi., 02.12.2020 , 15:53 Uhr

Regensburg: Geflügelpest im Stadtgebiet noch nicht nachgewiesen

Nachdem die in der Fachsprache bezeichnete hochpathogene Influenza bei mehreren Stockenten im Landkreis Passau festgestellt wurde, bittet die Stadt Regensburg um erhöhte Achtsamkeit. Im Stadtgebiet gibt es noch keinen Fall der Tierseuche.

Geflügelpest für Hausgeflügel hochansteckend

Die aviäre Influenza ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Um einem Eintrag der Seuche in die Nutzgeflügelbestände vorzubeugen, ist es nun besonders wichtig, dass die Geflügelhalterinnen und -halter im Stadtgebiet die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu zählen insbesondere:

Hinweise zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger

Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. So darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Um das Auftreten der Seuche in Geflügelbeständen möglichst frühzeitig erkennen zu können, muss der Tierhalter seinen Bestand genau beobachten und spätestens bei bestimmten Befunden (erhöhte Sterblichkeit, erheblich Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, neurologische Symptome) unverzüglich seinen Tierarzt informieren. Außerdem sind Geflügelhaltungen (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Reb- und Perlhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. Dies ermöglicht im Seuchenfall eine rasche und konsequente Tierseuchenbekämfpung.

Vorerst noch keine Anordnung zur Stallpflicht

Die Anordnung einer Stallpflicht für im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel ist bei der derzeitigen Lage noch nicht notwendig. Das Umweltamt beobachtet die weitere Entwicklung jedoch genau und es ist durchaus möglich, dass es im Verlauf der kalten Jahreszeit doch noch zu einer Stallpflicht kommen kann. Aus diesem Grund wird den Geflügelhaltern empfohlen, bereits jetzt Überlegungen und Vorbereitungen für diesen Fall anzustellen.

Was tun, wenn tote oder offensichtlich erkrankte Wildvögel gefunden werden?

Falls Bürgerinnen und Bürger tote oder offensichtlich erkrankte Wildvögel (Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) auffinden, sollten diese Tiere nicht angefasst, sondern stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (Telefon 0941/507-3319, veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de) informiert werden. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/) zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen zur Verfügung.

pm/LS

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