Wegen des bestätigten Falles von Geflügelpest bei einer am Pfaffensteiner Wehr verendeten Wildgans hat die Stadt Regensburg sogenannte Wildgeflügelpest-Restriktionszonen eingerichtet. Der Sperrbezirk verläuft in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort. Die genauen Grenzverläufe können der erlassenen Allgemeinverfügung unter www.regensburg.de entnommen werden.
Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern über das gesamte Stadtgebiet hinaus auch auf Teile des Landkreises Regensburg. Betroffen sind die Gemeinden Obertraubling, Pentling, Barbing, Pettendorf, Pielenhofen, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach, Wolfsegg und Zeitlarn, die Märkte Donaustauf, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Stadt Neutraubling mit insgesamt über 190 Ortsteilen.
Das Landratsamt Regensburg hat an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht. Auch im Beobachtungsgebiet gelten strenge Einschränkungen. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de als PDF-Dokument hinterlegt.
Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden. Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.
Pressemitteilung/MF