Do, 11.01.2018 , 15:57 Uhr

Regensburg: Gartenamt beginnt mit den diesjährigen Baumfällungen

Die Stadt Regensburg wird bis zum 28. Februar 2018 insgesamt 316 Bäume fällen. 66 Bäume werden im Zusammenhang mit Bauprojekten gefällt. Weitere 250 Bäume müssen aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes beziehungsweise zur Herstellung der Verkehrssicherheit gefällt werden. Von diesen fallen 107 unter die Baumschutzverordnung. Darin nicht enthalten sind Baumfällungen, die voraussichtlich im Dörnbergpark  (siehe Bild) vorgenommen werden müssen. Erkenntnisse darüber werden in der ersten Februarhälfte, nach eingehender Begutachtung, vorliegen.

Die geplanten 250 Baumfällungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. In der Mehrzahl geht es um Bäume, die Krankheiten oder Morschungen aufweisen. Häufig sind sie von holzzerstörenden Pilzen wie zum Beispiel dem Brandkrustenpilz oder dem Hallimasch befallen. Wegen ihres schlechten Zustandes stellen sie eine zu hohe Gefahr für die Bevölkerung dar und können nicht länger erhalten werden. Der Holzabbau durch verschiedene Pilzarten kann durchaus zu erheblichen Problemen für die Stand- oder Bruchsicherheit der Bäume führen.

Lebensverlängernde Maßnahmen helfen irgendwann nicht mehr

Das Gartenamt bemüht sich so lange wie möglich um den Baumerhalt. Dazu werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Kronenentlastungsschnitte, der Einbau von Kronensicherungen oder Bodenverbesserungen im Wurzelbereich durchgeführt. Wenn die Bäume aber nicht mehr ausreichend stand- beziehungsweise bruchsicher sind, müssen sie aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Das kann beispielsweise bei totem und morschem Holz oder wegen Baumkrankheiten wie dem Eschen- und dem Lindentriebsterben der Fall sein.
Derartige Baumkrankheiten breiten sich leider zunehmend aus. Ein Grund dafür sind zunehmende Wetterextreme im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Insbesondere die Straßenbäume leiden unter meist schlechten Standortbedingungen. Das macht sie anfälliger für Krankheiten aller Art.

Baumkontrolle als Vorsorge
Regelmäßige Baumkontrollen und die laufenden Baumpflegearbeiten des Gartenamtes dienen dazu, mögliche Risiken zu mindern und Vorsorge für den städtischen Baumbestand der Zukunft zu treffen.

Dietrich Krätschell, der Leiter des Gartenamts, verweist auf diese fortwährenden Kontroll- und Baumarbeiten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So werden Baumerkrankungen frühzeitig erkannt und, wenn möglich, Gegenmaßnahmen ergriffen. „Manche Krankheiten können allerdings nur Fachleute erkennen. Deswegen kommt es durchaus vor, dass Bäume, die wir aus Sicherheitsgründen entfernen müssen, von Laien für gesund gehalten werden. Wir fällen aber keine gesunden Bäume – sie sind für unser Stadtklima viel zu wertvoll und wichtig.“

Baumfällungen aufgrund städtischer Baumaßnahmen
Im Zusammenhang mit städtischen Bauprojekten werden 66 Bäume gefällt, von denen drei unter die Baumschutzverordnung fallen. Ein Schwerpunkt ist die Rodung von 51 Bäumen für den Bau des Anlegesteges westlich der Nibelungenbrücke am Nordufer des Donau-Südarms. In der Innenstadt werden insgesamt sieben Bäume gefällt, die allesamt unter schlechten Standortbedingungen im Wurzelbereich leiden und durch acht Nachpflanzungen in gut aufbereiteten Pflanzflächen ersetzt werden.
Die Regelungen der Baumschutzverordnung gelten selbstverständlich auch für städtische Arbeiten. Die Fällgenehmigung liegt für alle Bäume vor, die der Baumschutzverordnung unterliegen. Bei den anderen Bäumen ist keine Erlaubnis nötig. Der Verlust von Bäumen muss nach der Baumschutzverordnung durch Baumpflanzungen ausgeglichen werden. Das Gartenamt erbringt diesen Ausgleich durch die Pflanzung von etwa 800 Jungbäumen bis zum Jahresende.

Verständnis für Baumarbeiten: Führung des Gartenamtes
Um den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Stadtbäume zu veranschaulichen, bietet das Gartenamt im Rahmen des Gartenkursprogrammes am 26. Juni 2018 um 18.30 Uhr eine Führung durch den dendrologischen Baumpfad an. Treffpunkt ist der Eingangsbereich zum Villapark an der Adolf-Schmetzer-Straße. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

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Pressemitteilung/MF

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