Betroffen sind der 68-jährige Firmeninhaber sowie eine 48-jährige leitende Angestellte. Beide mussten sich vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.
Nach den Ermittlungen wurden zwischen November 2018 und August 2019 in insgesamt 33 Fällen Löhne in Höhe von über 200.000 Euro nicht ordnungsgemäß gemeldet. Stattdessen deklarierten der Firmenchef und die für die Lohnabrechnung zuständige Angestellte Teile des regulären Lohns als sogenannte Fahrtkostenzuschüsse.
Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 86.000 Euro nicht abgeführt.
Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg, erklärt:
„Fahrtkostenzuschüsse dienen grundsätzlich dazu, die Kosten für den Arbeitsweg auszugleichen. In diesem Fall wurde aber ein Teil des normalen Lohns als solcher Zuschuss ausgegeben.“
Weiter betont sie:
„Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge bewusst nicht gezahlt. Das kann für die Beschäftigten später Nachteile haben, zum Beispiel bei der Rente oder beim Arbeitslosengeld“
Das Gericht verurteilte den Firmeninhaber zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die 48-jährige Angestellte erhielt eine Geldstrafe von 12.250 Euro.
Zusätzlich müssen beide die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Verfahrenskosten tragen.
Hauptzollamt Regensburg / FH