Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass tatsächlich ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorlag. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Beamten nahmen den Mann daraufhin fest und brachten ihn zur Dienststelle der Bundespolizei.
Da der 36-Jährige seine Justizschulden in Höhe von knapp 3000 Euro nicht begleichen konnte, blieb ihm eine Haftstrafe nicht erspart. Die Bundespolizisten lieferten ihn zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt ein.
BPI Waldmünchen / TVA Onlineredaktion