Fr., 06.09.2013 , 14:27 Uhr

Regensburg: Fall von Holocaust-Leugner Williamson erneut vor Gericht

Als Pius-Bischof hatte Richard Williamson den Holocaust geleugnet. Seit Jahren wehrt er sich erfolgreich gegen die deutsche Justiz. Am Montag muss sich der Brite erneut vor Gericht verantworten.

Vor fast fünf Jahren hatte der damalige Pius-Bischof Richard Williamson den Holocaust geleugnet. Mit seinen Äußerungen in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen bestritt der Brite 2008 die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden.

Die deutsche Justiz tut sich trotzdem schwer, den Mann wegen Volksverhetzung zur Verantwortung zu ziehen. Dreimal wurde der heute 73-Jährige verurteilt – jedes Mal legte er erfolgreich Rechtsmittel ein. An diesem Montag (9. September) geht der Rechtsstreit vor dem Landgericht Regensburg in eine neue Runde. Persönlich erscheinen muss der Brite vor Gericht nicht.

Die katholische Kirche war damals durch den Auftritt Williamsons schwer in Bedrängnis geraten. Der Vatikan hatte just zu dieser Zeit die Aufhebung der Exkommunikation des Bischofs und dreier weiterer Würdenträger bekanntgegeben. Der damalige Papst Benedikt XVI. geriet in Erklärungsnot.

Schließlich schlossen die Pius-Brüder Williamson aus ihrer Gemeinschaft aus. «Wir sind froh, wenn das Kapitel endlich abgeschlossen wird», sagte der Sprecher der Gemeinschaft in Deutschland, Pater Andreas Steiner.

Die deutsche Justiz tut sich gleichwohl schwer mit der Aufarbeitung des Falles. Zwar bestätigte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung und eine Strafe in Höhe von 6500 Euro. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil jedoch wegen Verfahrensmängeln ein. Nach einem überarbeiteten Strafbefehl verurteilte das Amtsgericht den Ex-Bischof erneut, reduzierte jedoch die Geldstrafe wegen der geringeren Einkünfte Williamsons auf 1800 Euro. Auch dagegen legte er Berufung ein.

Aber auch die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das für den Fall zwei Verhandlungstage (9. und 23. September) angesetzt hat, wird nicht das letzte Wort sein. Einen Freispruch wird die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen, bei einer Verurteilung will die Verteidigung erneut Rechtsmittel einlegen.

«Die Aussagen für das schwedische Fernsehen sind in Schweden legal», sagte Williamsons Verteidiger, Andreas Geipel. Später habe jemand die Äußerungen im Internet weiterverbreitet. Williamson habe dies weder gewusst noch gewollt, daher könne ihm dies nicht angelastet werden. Der Rechtsanwalt schließt gar den Gang zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht aus.

dpa 

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