Der Stadtrat Regensburg hat beschlossen, dass Wahlplakate frühestens drei Monate vor dem Wahltermin aufgehängt werden dürfen. Diese Frist berücksichtigt die Möglichkeit, dass der Wahltermin vor der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz noch nicht endgültig bestätigt ist. Seit dem 23. November dürfen Parteien daher im Stadtgebiet Wahlwerbung machen.
Laut der Stadtverwaltung haben die AfD und das BSW als erste Parteien in Regensburg plakatiert. Die CSU gab bekannt, dass ihre Plakate noch im Druck seien und bald folgen werden. Die Grünen haben sich entschieden, erst nach den Weihnachtsfeiertagen mit der Plakatierung zu beginnen. Sie möchten den Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche Adventszeit ohne Wahlwerbung ermöglichen.
Sollte der Termin der Bundestagswahl verschoben werden, müssten die bereits aufgehängten Plakate entfernt werden. Ein neuer Wahltermin würde neue Fristen für die Plakatierung und zusätzliche Genehmigungsanträge erfordern, wie eine Sprecherin der Stadt erläuterte.
In Bayern gibt es keine einheitliche Vorgabe für den Beginn der Wahlplakatierung. Jede Kommune entscheidet individuell über die Rahmenbedingungen. Regensburg hat mit seiner Drei-Monats-Regelung eine Lösung gefunden, die bereits für klare Verhältnisse sorgt.
dpa / TR