Do., 28.05.2026 , 12:59 Uhr

Regensburg: Erneut Waffenverbot am Hauptbahnhof - Bundespolizei kontrolliert

Am Regensburger Hauptbahnhof gilt in den kommenden Tagen wieder ein sogenanntes „Mitführverbot für gefährliche Gegenstände“. Die Bundespolizei wird deswegen dort spezielle Kontrollen durchführen.

Für den Zeitraum von Freitag, 29. Mai 2026, 15 Uhr, bis Sonntag, 31. Mai 2026, 3 Uhr, gilt am Hauptbahnhof Regensburg erneut ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. Die Bundespolizeidirektion München hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.

Betroffen sind unter anderem Messer aller Art, gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Ziel des mittlerweile dritten Schwerpunkteinsatzes im Jahr 2026 ist es, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit im Bahnbereich zu erhöhen.

 

 

Bundespolizei kontrolliert am Hauptbahnhof

Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen werden bei den Kontrollen von Beamten der Bundespolizeiabteilung Deggendorf unterstützt. Die Bundespolizei kündigt konsequente Überwachungen an, um Reisende und Beschäftigte am Bahnhof besser vor möglichen Angriffen zu schützen.

Im Bereich des Hauptbahnhofs werden zudem Plakate aufgehängt, die auf das Mitführverbot hinweisen.

 

Diese Folgen drohen bei Verstößen

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Verbotene Gegenstände können sichergestellt werden. Zusätzlich können Zwangsgelder verhängt werden – unabhängig von möglichen Straf- oder Bußgeldverfahren nach dem Waffengesetz.

Außerdem sind Platzverweise oder sogar ein Bahnhofsverbot möglich.

 

Bundespolizei warnt vor Waffen zur Selbstverteidigung

Ergänzend weist die Bundespolizei darauf hin, dass Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich gesetzlichen Regelungen unterliegen und teilweise nur mit behördlicher Erlaubnis getragen werden dürfen.

Zudem warnt die Behörde davor, Waffen zur Selbstverteidigung mitzuführen. Diese könnten Konflikte verschärfen, die eigene Risikobereitschaft erhöhen und im schlimmsten Fall gegen den Besitzer selbst eingesetzt werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Ausnahmen und Regelungen wurde auf der Internetseite der Bundespolizei veröffentlicht.

 

 

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

 

Pressemitteilung Bundespolizei Waldmünchen / MF

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