Di, 14.06.2016 , 14:58 Uhr

Regensburg: Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Wolbergs

Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Joachim Wolbergs und andere Personen. Es geht um Parteispenden.

Gestern (14.06) hat es aufgrund des Verdachts der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung auch eine Durchsuchung in Diensträumen der Stadt Regensburg sowie in Privat- und Geschäftsräumen gegeben. Für die Ermittler besteht der Anfangsverdacht, dass der Oberbürgermeister mit Parteispenden veranlasst werden sollte, seinen Einfluss bei städtischen Bauprojekten im Sinne der Spender zu entscheiden.

 

Ermittlungen gegen Wolbergs

 

 

"Die Vorwürfe sind heute überraschend gekommen", sagt Rechtsreferent Wolfgang Schörnig auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Alten Rathaus in Regensburg.

Der OB habe sich nichts vorzuwerfen, man habe an die Staatsanwaltschaft Dokumente übergeben, die bis ins Jahr 2011 zurück gehen. Die Stadt sei um größtmögliche Transparenz bemüht, das Rathaus wurde nicht untersucht - der OB selbst gibt als Beschuldigter heute keine Stellungnahme ab.

Die Stadt habe die Staatsanwaltschaft auch darum gebeten, "die Sache zügig zu handhaben". Man sei sich von Seiten der Stadt sicher, dass sich der Anfangsverdacht gegen den Oberbürgermeister nicht erhärten werde. Nur gegen Joachim Wolbergs wird wegen Vorteilsannahme ermittelt. Es gibt aber noch weitere Beschuldigte. Die drei Unternehmen, bei denen wegen "Vorteilsgewährung" ermittelt wird, stammen aus der Immobilienbranche, Schörnig wollte sich dazu nicht weiter äußern.

Der OB geht ganz normal seinen Geschäften nach und ist z.B. um 16 Uhr noch in einer Ausschusssitzung.

 

 

 

 

Oberbürgermeister äußert sich

 

Dem Bayerischen Rundfunk sagt Wolbergs am Dienstag: «Der Oberbürgermeister ist nicht käuflich. Und es hat auch noch nie jemand versucht, den Oberbürgermeister zu kaufen.» Er werde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Kräften unterstützen.

Immobilienzentrum: "Haben gespendet"

Wolfgang Herzog, der Sprecher des Immobilienzentrums Regensburg, bestätigte heute, dass man an die SPD gespendet habe. Es habe sich um kleinere Beträge in den letzten drei Jahren gehandelt. Herzog sprach heute gegenüber TVA von "homöopathischen Dosen", insgesamt soll es um einen fünfstelligen Betrag gehen. Im Verhältnis zum Umsatzvolumen des Immobilienzentrums sei dies eine "geradezu lächerliche Summe". Einen Zusammenhang zwischen Spenden und Entscheidungen auf städtischer Ebene herzustellen, sei lächerlich, da sämtliche Bauentscheidungen über den Stadtrat laufen würden.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat heute in einem Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Diensträume der Stadt Regensburg sowie Privat- und Geschäftsräume in Regensburg durchsucht. Das Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme richtet sich gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs. Ihm liegt zur Last von drei Unternehmen aus der Immobilienbranche seit 2013 insgesamt über 500.000 EUR Spendengelder für den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden als dessen Vorsitzender entgegen genommen zu haben. Dabei besteht der Anfangsverdacht, dass diese Spenden nicht nur einer straflosen politischen „Landschaftspflege“ dienten, sondern der Oberbürgermeister dazu veranlasst werden sollte, seinen Einfluss bei anstehenden Entscheidungen der Stadt über verschiedene Bauvorhaben im Sinne der Spender auszuüben. Auf Seiten der Spender wäre dies strafbar als Vorteilsgewährung. Deswegen richtet sich das Ermittlungsverfahren auch gegen die drei Verantwortlichen der spendenden Unternehmen. Dabei wird auch deren früheres Spendenverhalten überprüft. 

Der Tatverdacht gründet sich vor allem auf den Umstand, dass es sich um hohe Spenden handelte, die vermutlich in Einzelbeträge unterhalb von 10.000 EUR aufgespalten wurden, um die andernfalls vorgeschriebene Veröffentlichung des Spendernamens und der Höhe der Spende im Rechenschaftsbericht der Partei zu umgehen (vgl. § 25 Abs. 3 Parteiengesetz). Schutzzweck der maßgeblichen Strafvorschriften der §§ 331, 333 StGB ist es, bereits den Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen zu vermeiden. Die Ermittlungen kamen durch eine förmliche Mitteilung eines Mitglieds des SPD-Landesverbandes Bayern in Gange, das auf Landesebene mit der Prüfung des Rechenschaftsberichts des Ortsvereins Regensburg Stadtsüden befasst war. 


Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg die Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, die heute durch 69 Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg und sieben Staatsanwälte vollzogen wurden. Dabei ist zu betonen, dass es sich lediglich um einen Anfangsverdacht handelt. Die anstehende Auswertung der sichergestellten Unterlagen wird ergeben, ob sich dieser bestätigt oder nicht. Zur Fortführung der Ermittlungen und zur Vermeidung eines Beweismittelverlustes war es aber unerlässlich, diese Maßnahmen jetzt zu ergreifen, die zwangsläufig mit einem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe einhergehen. 

 

 

Pressemitteilung/dpa/MF/MB

 

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