Di, 25.08.2020 , 15:23 Uhr

Regensburg: Entscheidung zum Betretungsverbot auf Grünanlagen

Das Betretungsverbot für die Regensburger Grünanlagen kommt. Davon betroffen sind auch die Jahninsel und der Grieser Spitz gibt. Mit 9 Stimmen dafür und 7 dagegen hat der Stadtrat heute abgestimmt. 

 

Das Betretungsverbot kommt: Jugendliche wehren sich gegen Stadtratsbeschluss

Die Überlegungen an sich kommen nicht überall gut an. Während sich die Anwohner darüber freuen würden, wist es für Jugendliche und junge Erwachsene ein herber Schlag. 

Vor Beginn des Ferienausschusses um 16 Uhr demonstrieren viele Jugendliche auf dem Dachauplatz. Initiiert wurde die Demonstration von den Jusos Regensburg, der Linksjugend und der Grüne Jugend Regensburg.

Wir berichten über die Demonstration und die Entscheidung im Ferienausschuss. 

Der Stadtrat hat abgestimmt und das Ergebnis ist knapp: 9 Stimmen dafür und 7 dagegen.

 

Um die Störungen gerade für die Anhwohner bei der Jahninsel und dem Grieser Spitz zu reduzieren hat der Stadtrat Ende Juli ein Musikverbot von 22 Uhr bis 7 Uhr beschlossen. Leider haben die beschlossenen Maßnahmen wenig Wirkung gezeigt. Die Lärmbeschwerden der Anwohner haben sogar zugenommen.

 

Auszug aus der Satzungsänderung:

„Zu Spitzenzeiten drängen auf der Grünanlage Gries ca. 500 Personen und auf der Jahninsel bis zu 800 Personen. Es gestaltet sich sehr schwierig, hier Ruhe herzustellen.hier Ruhe herzustellen. Zudem sind bei fortschreitendem Alkoholkonsum regelmäßig Verstöße gegen das Abstandsgebot festzustellen. In diesem Jahr mussten Jahninsel und Grieser Spitz bereits 30 Mal geräumt werden."

"Es soll deshalb in die Grünanlagensatzung ein Verbot von elektrisch verstärkter Musik sowie ein bis 31. Oktober 2021 befristetes Betretungsverbot der Grünanlagen Gries und Jahninsel für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr in den Monaten April bis Oktober aufgenommen werden."

 

Durch ein Betretungsverbot sollen die Nächte für die Anwohner wieder ruhiger werden. Zudem werden damit auch die Müllberge reduziert. Auch im Hinblick auf den Infektionsschutz im Rahmen des Coronavirus könnte dieses Verbot durchaus seine Vorteile haben. Nach der derzeit gültigen Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Feiern auch in öffentlichen Grünanlagen bereits an sich unzulässig.

 

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