Do., 23.09.2021 , 11:24 Uhr

Regensburg: E-Scooter-Fahrer waren alkoholisiert unterwegs

Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg berichtet von zwei E-Scooter-Fahrern, die alkoholisiert unterwegs waren - in einem Fall ergab der Akoholtest sogar 1,6 Promille.

Im ersten Fall kontrollierte die Polizei einen 24-Jährigen, der in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag mit dem E-Scooter auf dem Radweg der Landshuter Straße unterwegs war. Hier ergab ein Alkoholtest knapp über ein Promille. Noch einige Zeit später, gegen 3:25 Uhr war ein weiterer E-Scooter-Fahrer in der Galgenbergstraße unterwegs. Er roch laut Polizei deutlich nach Alkohol. Schließlich stellte sich bei einer Kontrolle tatsächlich ein Wert von über 1,6 Promille – der junge Mann war also absolut fahruntüchtig.

Die Polizei stellt klar, dass für Fahrer von E-Scootern die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer gelten.

 

Die Polizeimeldung

In der Nacht von Mittwoch, 22.09.2021, auf Donnerstag, 23.09.2021, stellten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer fest.

Bei einer Kontrolle eines 24-Jährigen, der um 01.50 Uhr mit seinem E-Scooter auf dem Radweg der Landshuter Straße unterwegs war und alkoholisiert wirkte, ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von knapp über einem Promille. Gegen 03.25 Uhr wurde in der Galgenbergstraße ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer kontrolliert, der deutlich nach Alkohol roch.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von über 1,6 Promille. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Wegen der Überschreitung des Alkoholgrenzwertes von 0,5 Promille, erwartet den 24-Jährigen nun ein Bußgeldverfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Gegen den 22-jährigen E-Scooter-Fahrer, der mit einem Wert von über 1,1 Promille im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag, wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang erneut darauf hinweisen, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden.

Polizeimeldung/ MF

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