Regensburg. Die Firma „Ostwind project GmbH“ beantragte beim Landratsamt mit Schreiben vom 31.01.2014 die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Die geplanten Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 Metern und einer Leistung von jeweils 3,3 Megawatt liegt auf Grundstücken in der Gemarkung Viehhausen, Gemeinde Sinzing. Die Standorte der geplanten Windkraftanlagen befinden sich jeweils rund 1300 Metern entfernt zu den nächst gelegenen Wohnbebauungen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ersetzt aufgrund ihrer Konzentrationswirkung alle anlagenbezogen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird das Vorhaben umfassend auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die Umweltabteilung im Landratsamt geprüft.
Für Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und insgesamt weniger als 20 Windkraftanlagen sieht die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach geltendem Recht grundsätzlich ein vereinfachtes Verfahren vor, informiert die Umweltabteilung. Das Landratsamt überprüft jetzt am Anfang des Verfahrens die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Im Zuge dessen werden die Fachbehörden, die Gemeinde Sinzing, der Markt Nittendorf und das Landratsamt Kelheim beteiligt. Insgesamt werden dann über 20 Behörden und Stellen beteiligt. Zudem ist bei Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit drei Windkraftanlagen bis fünf Windkraftanlagen eine sogenannte standortbezogene Vorprüfung im Hinblick auf eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorzunehmen, so die Umweltabteilung. Über das Ergebnis der standortbezogenen UVP-Vorprüfung wird die Öffentlichkeit informiert, sobald dieses vorliegt.
MK/ pm