Mi, 24.04.2019 , 15:38 Uhr

Regensburg: Drei Menschen haben sich bislang als divers gemeldet

Mitte Dezember 2018 hat der Bundestag die Einführung des dritten Geschlechts „divers“ beschlossen. Bereits in machen Stellenausschreibungen ist dies jetzt sogar schon berücksichtigt mit (m/w/d) für „männlich/weiblich/divers“. Aber wieviele Menschen haben sich seitdem amtlich als divers eintragen lassen? 

Die Deutsche Presse-Agentur hat im März und April eine stichprobenartige Umfrage in den deutschen Großstädten durchgeführt – mit ernüchterndem Ergebnis. Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in mehreren deutschen Großstädten bislang wenig nachgefragt.

Die Stadt mit den meisten Änderungen der Geschlechtsangabe von männlich oder weiblich in divers ist demnach Berlin: Dort wollten seit Jahresbeginn bis zum Stichtag 11. April neun Erwachsene bei den Standesämtern ihre Angaben entsprechend ändern, wie ein Sprecher der Innenverwaltung mitteilt.

In Köln war bisher von sechs, in Nürnberg von fünf und in Regensburg von drei solchen Änderungswünschen im Personenstandsregister die Rede. In München, Hamburg, Erfurt, Leipzig und Essen wollten je zwei Menschen den neuen Eintrag divers. Weitere Städte wie Stuttgart und Mannheim teilten mit, dass Menschen bisher in Einzelfällen das Anliegen hatten. Vielerorts meldeten sich noch keine intersexuellen Menschen, etwa in Großstädten Schleswig-Holsteins und Brandenburgs.

Der Bundestag hat die Einführung des neuen Geschlechtseintrags Mitte Dezember 2018 beschlossen – verkürzt ist in diesem Zusammenhang oft vom «dritten Geschlecht» die Rede. Das Parlament setzte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Eine Kampagnengruppe um die intersexuelle Vanja aus Leipzig hatte zuvor geklagt.

Attest für Geschlechtsänderung notwendig

Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also etwa Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Die Schätzungen zur Zahl der Betroffenen gehen stark auseinander. Das Bundesverfassungsgericht berief sich 2017 in seinem Beschluss zum Thema auf eine Quelle, der zufolge es bundesweit circa 160 000 Intersexuelle geben könnte.

Zur Änderung des Eintrags müssen Menschen ein ärztliches Attest vorlegen, in Ausnahmefällen soll auch eine eidesstattliche Versicherung reichen. Aus den Unterlagen muss laut Berliner Innenverwaltung hervorgehen, dass die Person wegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann. Auch Neugeborene, bei denen dies zutrifft, können nun als divers eingetragen werden – einen solchen Fall gab es in Göttingen, wie die dpa-Umfrage ergab.

Gründe für die Zurückhaltung

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen sieht auf Anfrage eine ganze Reihe von Gründen für die offenbar zurückhaltende Inanspruchnahme. Dazu zählt, dass es in Standesämtern noch «große Unsicherheit» gebe, sie warteten auf eine Durchführungsverordnung zum Thema. Auch befürchteten Menschen mit Varianten der geschlechtlichen Entwicklung, vor allem im Ausland diskriminiert zu werden: «Insbesondere die Eintragung im Pass schreckt viele Menschen davon ab», hieß es.

Manche intersexuelle Menschen hielten sich auch an die Arztanweisung, die Abweichung von der medizinischen Norm geheim zu halten, „weil das Bekanntwerden […] das soziale Aus darstellen könnte“, teilte der Verein weiter mit. Wieder andere hätten sich mit ihrem Eintrag als weiblich oder männlich abgefunden oder sähen keine positiven, mit dem Eintrag verbundenen Rechte. Manche lehnten diese Kategorien ganz ab oder fänden den Begriff divers unpassend. So nutzten in Berlin im Abfragezeitraum etwa auch neun zuvor als männlich oder weiblich eingetragene Menschen die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen.

Generell spiele der Personenstand eine untergeordnete Rolle für die Interbewegung, so der Verein Intersexuelle Menschen: „Das Vertrauen in den Staat, die Politik und in die Gerichte ist gering.“ Bis heute erlebten intergeschlechtlich geborene Menschen „keinen wirksamen Schutz vor medizinischen Maßnahmen und Gegebenheiten“.

Endgültiges Urteil noch nicht möglich

Es sei vermutlich noch zu früh, um die tatsächliche Resonanz auf die Gesetzesänderung zu beurteilen, sagte die Bremer Juristin Konstanze Plett, Expertin für Intergeschlechtlichkeit. „Es darf jetzt nicht vorschnell auf fehlenden Bedarf geschlossen werden.“ Einen möglichen Grund für die offenbar niedrige Inanspruchnahme sieht sie darin, dass die Verfahren bei den Standesämtern einige Zeit dauerten. Zudem stelle sich die Frage, ob intersexuelle Menschen bei einem lange tabuisierten Thema wie diesem so schnell Flagge zeigen wollten.

Die Forderung eines ärztlichen Attests wurde von Beginn an von Interessensverbänden kritisiert. Damit werde Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert, also wie eine Krankheit behandelt, bemängelte der Bundesverband Intersexuelle Menschen. Viele der betroffenen Menschen seien durch Ärzte so stark traumatisiert, dass sie sich nun keine Bescheinigung holten, ergänzt der Verein nun. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualitität hatte gefordert, nur eine Selbsterklärung ohne medizinische Begutachtung dürfe Zugangsvoraussetzung sein.

 

Pressemitteilung dpa

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