Vor dem Landgericht Regensburg wird heute ein Berufungsverfahren eines 35-jährigen Asylbewerbes aus dem Landkreis Cham verhandelt. Der Mann hat gegen die Residenzpflicht verstoßen, die es ihm untersagt seinen Regierungsbezirk zu verlassen. Die Unterstützer des Irakers versammelten sich heute Vormittag vor dem Landgericht zu einer Kundgebung. Für die Demonstraten ist die Residenzpflicht die Verwährung eines Grundrechts, nämlich das Recht auf Bewegungsfreiheit. Der 35-jährige Iraker wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt, weil er mit dem Zug zu Protestaktionen nach München und Würzburg gefahren ist. Schon in der Vergangenheit machte die Gruppe Strike Regensburg mit Protestaktionen auf sich aufmerksam. Immer mit dem gleichen Ziel: die Abschaffung der Residenzpflicht.
MK