Mi., 26.11.2025 , 12:36 Uhr

Sicherheit im Fokus

Regensburg: Bundespolizei verbietet Waffen an Bahnhöfen zur Weihnachtszeit

Die Bundespolizeidirektion München hat für mehrere Bahnhöfe in Bayern ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände ausgesprochen - darunter auch Regensburg. Das Verbot tritt ab diesem Freitag (28. November) in Kraft.

Bundespolizei erlässt Waffenverbot an bayerischen Bahnhöfen

Die Bundespolizeidirektion München hat für mehrere Bahnhöfe in Bayern ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände ausgesprochen. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie mehrere S-Bahnhaltepunkte und Bahnhöfe in München.

Das Verbot gilt von Freitag, 28. November 2025, 6:00 Uhr, bis Sonntag, 4. Januar 2026, 24:00 Uhr.

Verbot soll Sicherheit in der Reisezeit erhöhen

Mit der Maßnahme will die Bundespolizei die Sicherheit während des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel gewährleisten.

In den betroffenen Bahnhofsbereichen ist es in diesem Zeitraum verboten, Waffen oder gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dazu zählen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.

Die Allgemeinverfügungen gelten für alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Bahnhöfe, einschließlich Bahnsteige, Personentunnel und Gebäudeebenen.

Kontrollen und mögliche Folgen bei Verstößen

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbots. Wer dagegen verstößt, muss mit Sicherstellungen der Gegenstände, einem Zwangsgeld sowie weiteren Maßnahmen wie Platzverweisen oder Bahnhofsverboten rechnen.

Die vollständigen Regelungen und Ausnahmen sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht. Außerdem werden Plakate an den Bahnhöfen aufgestellt.

Bundespolizei warnt vor trügerischer Sicherheit durch Waffen

Ergänzend weist die Behörde darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und meist eine behördliche Erlaubnis erfordert.

Bundespolizeidirektion München/JM

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