Mo., 27.07.2026 , 12:46 Uhr

Empfehlung der Stadtverwaltung

Regensburg: Bürgerbegehren gegen Nordspange unzulässig

Das Bürgerbegehren gegen die geplante Nordspange in Regensburg ist unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Stadt Regensburg nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung. Die finale Entscheidung trifft der Stadtrat noch diese Woche.

Demnach erfüllt das Bürgerbegehren „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Diese Einschätzung wird zusätzlich durch die Bewertung einer von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gestützt. Nach Einschätzung der Verwaltung reicht bereits jeder dieser beiden folgenden Punkte für sich aus, um das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen.

Begründung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat daher, das Bürgerbegehren „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ als unzulässig zurückzuweisen.

Die finale Entscheidung trifft der Stadtrat an diesem Donnerstag (30.07).

 

Verwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Der Regensburger Bundestagsabgeordnete Peter Aumer begrüßt die Entscheidung. Bürgerbegehren seien ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Demokratie, müssten jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Entscheidung der Stadt schaffe nun Klarheit.

 

Aumer fordert Stadt zum schnellen Handeln auf

Nach Ansicht Aumers sollte der Fokus jetzt auf der Umsetzung des Infrastrukturprojekts liegen. Nach jahrzehntelanger Planung und einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss gebe es keinen Grund für weitere Verzögerungen. Er fordert den Regensburger Stadtrat auf, die notwendigen Beschlüsse zu fassen und die Haushaltsmittel bereitzustellen, damit die nächsten Schritte für einen Baubeginn eingeleitet werden können.

 

Peter Aumer/TVA Onlineredaktion

 

Einer unserer Beiträge zu dem Thema:

 

 

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