Folgende Gemeinden, Ortschaften und Ortsteile sind betroffen:
Welche Regelungen dort im Detail zu beachten sind, ist der vom Landratsamt Regensburg erlassenen Allgemeinverfügung zu entnehmen, die einschließlich der Lagekarten auf der Landkreis-Homepage unter https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/abteilungen-und-sachgebiete/?sachgebiet-s-25-veterinaerwesen-und-lebensmittelhygiene&orga=92739 eingestellt ist. So müssen etwa alle Bienenstände und Bienenvölker in den Sperrbezirken unverzüglich durch das Veterinäramt auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden.
Alle Bienenhalter im Sperrbezirk sind daher dazu verpflichtet, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen und ihre Adresse und den Standort ihrer Bienenvölker anzugeben. Der Kontakt ist: E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-regensburg.de, Tel.: 0941 4009-520.
Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Aus den Bienenständen dürfen weder Völker, noch einzelne lebende oder tote Bienen, aber auch keine Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte oder benutzte Gerätschaften entfernt werden. Es dürfen auch keine Bienenvölker oder Bienen von außen in den Sperrbezirk gebracht werden. Von Bienen nicht mehr besetzte Waben sind dicht verschlossen zu halten.
Die Anordnungen werden wieder aufgehoben, sobald das Veterinäramt festgestellt hat, dass die Bienenseuche erloschen ist.
Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut gibt es auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter Tiergesundheit: Bienenkrankheiten (bayern.de).
LKR Regensburg / FC