Di., 30.12.2025 , 10:52 Uhr

Verdacht auf Bestechlichkeit und Drogenhandel

Regensburg: Beamtin soll Handys und Drogen ins Gefängis geschmuggelt haben

Es liest sich wie ein Krimi: eine Mitarbeiterin schmuggelt Handys und Drogen ins Gefängnis in Regensburg und wird von den Häftlingen dafür bezahlt. Zumindest geht die Staatsanwaltschaft davon aus. Deswegen sitzt eine 38-Jährige jetzt in Untersuchungshaft. Es wird aber auch gegen zwei weitere Gefängnismitarbeiter und mehrere Häftlinge ermittelt.

Haftbefehl gegen Beamtin der JVA Regensburg

Die Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg ermitteln seit Ende Oktober 2025 gegen mehrere Personen wegen des Verdachts unter anderem auf Bestechlichkeit und illegalen Drogenhandel. Besonders im Fokus steht eine 38-jährige Justizvollzugsbeamtin, die laut Ermittlungen Mobiltelefone und Betäubungsmittel gegen Bezahlung in die Justizvollzugsanstalt Regensburg geschmuggelt haben soll.

Am 29. Dezember 2025 erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen die Frau.

Ermittlungen seit Oktober 2025

Auslöser der Ermittlungen war eine Anzeige der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Regensburg. Sie hatte den Verdacht gemeldet, dass Gefangene mit Drogen und Handys handeln. Laut den Ermittlern sollen die Gegenstände von einer Beamtin in Paketen in die JVA gebracht und von Häftlingen weiterverkauft worden sein.

Daraufhin starteten die Behörden umfangreiche Ermittlungen gegen insgesamt neun Beschuldigte. Neben der 38-jährigen Beamtin stehen zwei weitere JVA-Beschäftigte sowie mehrere Gefangene unter Verdacht. Für die beiden weiteren Bediensteten besteht derzeit jedoch kein dringender Tatverdacht. Eine weitere Person soll von außerhalb die Bestellungen koordiniert haben.

 

Hausdurchsuchung bringt Beweise

Am 28. Dezember 2025 durchsuchte die Polizei auf richterlichen Beschluss hin Auto und Wohnung der beschuldigten Beamtin. Dabei wurde ein Paket mit 24 Mobiltelefonen, SIM-Karten und Drogen (im unteren Grammbereich) sichergestellt.

Einen Tag später ordnete das Gericht die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln an. Die Beamtin äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Weitere Beschuldigte und Maßnahmen

Auch gegen einen 55-jährigen Mitbeschuldigten wurde Haftbefehl erlassen, allerdings unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Regensburg reagierte mit dienstrechtlichen Konsequenzen: Den beschuldigten Beschäftigten wurde der Zutritt zur Anstalt verboten, außerdem erhielten sie ein vorläufiges Verbot zur Ausübung ihrer Dienstgeschäfte. Disziplinarische Schritte werden derzeit geprüft.

Behörden betonen Unschuldsvermutung

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei erklärten, man nehme Vorwürfe gegen Beamte sehr ernst und bedankten sich bei der Leitung der Anstalt für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

Staatsanwaltschaft Regensburg/JM

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