Lebensverlängernde Maßnahmen helfen irgendwann nicht mehr
Das Gartenamt verfolgt - entgegen oft kritischer Meinungen - als vorrangiges Ziel den Baumerhalt. Dazu werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Kronenentlastungsschnitte, der Einbau von Kronensicherungen oder Bodenverbesserungen im Wurzelbereich durchgeführt. Wenn Bäume aber nicht mehr ausreichend stand- bzw. bruchsicher sind, müssen sie letztlich aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Das kann beispielsweise bei totem und morschem Holz oder wegen Baumkrankheiten wie dem Eschen- und dem Lindentriebsterben der Fall sein.
Derartige Baumkrankheiten breiten sich leider zunehmend aus. Ein Grund dafür sind zunehmende Wetterextreme im Zusammenhang mit der Klimaveränderung. Insbesondere Straßenbäume leiden unter meist schlechten Standortbedingungen. Das macht sie anfälliger für Krankheiten und Schäden aller Art.
Über das gesamte Jahr werden bei allen Gehölzarbeiten die Anforderungen an den Artenschutz streng berücksichtigt. Das zeigt sich beispielsweise an den Vorkommen zahlreicher Fledermaus- oder Insektenarten, die im Stadtgebiet von der entsprechenden Gehölzpflege profitieren und deshalb geeignete Lebensräume finden konnten.
Verständnis für Baumarbeiten – Baumkontrolle als Vorsorge
Regelmäßige Baumkontrolle und die laufenden Baumpflegearbeiten des Gartenamtes dienen dazu, mögliche Risiken zu mindern und Vorsorge für den städtischen Baumbestand der Zukunft zu treffen. So werden Baumerkrankungen frühzeitig erkannt, auch wenn sie von außen oder von Laien in vielen Fällen nicht sichtbar sind.
Das Gartenamt fällt aber keine gesunden Bäume - sie sind für unser Stadtklima viel zu wertvoll und wichtig.
Baumfällungen in Zusammenhang mit Bauprojekten
67 der Fällungen stehen in Zusammenhang mit Bauprojekten, insbesondere mit der Neugestaltung der Pflanzquartiere am Bismarckplatz und der Bodensanierung in der Freifläche des Kinderhorts Haydnstraße.
Aufgrund des extrem begrenzten Wurzelraums sind alle 14 Bestandslinden am Bismarckplatz stark vergreist oder sogar schon abgängig. Die Pflanzquartiere werden grundlegend saniert, mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet und neu mit Bäumen bepflanzt. In den Freiflächen des Kinderhorts Haydnstraße wurden Bauschutt und sonstige Ablagerungen aufgedeckt, die es für deren uneingeschränkte Nutzung erforderlich machen, die oberen Bodenschichten zu sanieren. Dazu ist es unvermeidlich einen Teil des teilweise spontan entstandenen Gehölzaufwuchses zu beseitigen. Nach der Bodensanierung werden die Freiflächen neu gestaltet und wieder mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt.
Weitere Bauprojekte, die jeweils vereinzelte Baumfällungen bzw. Rodungsarbeiten erforderlich machen, sind etwa die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für den Ganztagesbetrieb an der Clermont-Ferrand-Mittelschule, sowie die Neugestaltung der Fußgängerzone im dritten Bauabschnitt.
Umfangreiche Nachpflanzungen sorgen für Ausgleich
Die Regelungen der Baumschutzverordnung gelten selbstverständlich auch für städtische Arbeiten. Die Fällgenehmigung liegt für alle Bäume vor, die der Baumschutzverordnung unterliegen. Bei den anderen Bäumen ist keine Erlaubnis nötig. Der Verlust von Bäumen muss nach der Baumschutzverordnung durch Baumpflanzungen ausgeglichen werden. Im Jahr 2018 erfolgten in diesem Zusammenhang rund 700 Neupflanzungen, davon rund 200 Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung.
Das Gartenamt wird auch in diesem Jahr den erforderlichen Ausgleich durch die Pflanzung von mehreren hundert Jungbäumen bis zum Jahresende erbringen.