Laut Deutscher Bahn dürfen nur Personen, die Grundstücke auf der sogenannten Gleislinse zwischen den Gleisen nutzen – vor allem Eigentümer:innen und Kleingärtner:innen –, den Bahnübergang legal betreten. Öffentlicher Durchgangsverkehr, etwa durch Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen, ist an dieser Stelle nicht erlaubt.
Trotz Hinweisschildern und regelmäßiger Kontrollen nutzen nach wie vor viele Menschen den Übergang – darunter auch zahlreiche Schüler:innen und Radfahrer:innen – als Abkürzung zwischen Rennweg und Prüfeninger Schloßstraße. Die Bahn warnt: Gerade für ortsunkundige Personen besteht hier ein Sicherheitsrisiko.
Um künftig den unzulässigen Verkehr zu unterbinden, wird die Deutsche Bahn den südlichen Zugang an der Prüfeninger Schloßstraße mit einem Tor verschließen. Das Tor wird voraussichtlich am Mittwoch, 21. Mai 2025, aufgestellt. Der Einbau des Schlosses erfolgt kurz darauf. Berechtigte Nutzer:innen erhalten einen Schlüssel.
Das Vorgehen wurde mit der Stadt Regensburg und Vertreter:innen der Kleingärtner:innen abgestimmt.
Wer zu Fuß unterwegs ist, kann alternativ die Personenunterführung am Bahnhaltepunkt Prüfening nutzen, die bereits 2021 fertiggestellt wurde. Für Radfahrer:innen bietet sich zudem die Verbindung über den Roter-Brach-Weg und die Prüfeninger Schloßstraße an.
Die Deutsche Bahn bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die sich sowohl aus der Rechtslage als auch aus Sicherheitsgründen ergibt.
PM DB / LB