Das Landgericht Regensburg lässt die Anklage gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger zu. Im Herbst 2019 hat der Landtag die Immunität des Politikers aufgehoben. Dadurch ist es für die Staatsanwaltschaft möglich geworden, Rieger anzuklagen. Es geht um Spenden aus der Baubranche. Das Ermittlungsverfahren gegen Franz Rieger ist bereits abgeschlossen. Der Prozess wird wohl im November 2021 starten. Rieger wird unter anderem Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Am 18. Dezember 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg die Anklage gegen Franz Rieger erhoben. Das Landgericht Regensburg hat diese Anklage jetzt zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess findet vor der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen 6. Strafkammer statt.
Prozessbeginn wird wohl noch dieses Jahr sein. Das Landgericht Regensburg hat den 8. November 2021 terminiert. Vorläufig soll es noch sieben Fortsetzungstermine geben bis einschließlich 24. November 2021.
Die Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten laufen allerdings noch, so ein Sprecher des Landgerichts.
Dem Angeklagten werden Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einwerbung und Verschleierung von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche anlässlich seiner Kandidatur für den Bayerischen Landtag im Jahr 2013 vorgeworfen. Ein mitangeklagter Inhaber einer Marketingagentur soll ebenfalls Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von Scheinrechnungen geleistet haben.
Für Dr. Dirk Lammer, dem Anwalt von Franz Rieger kommt dieser Schritt nicht überraschend. Sie hätten bereits mit einem Prozess gerechnet. Lammer macht in diesem Zusammenhang auch nochmal deutlich, dass Rieger die Vorwürfe zurückweise. Sein Anwalt vertraue darauf, dass das Landgericht Regensburg erkennen werde, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten nicht gerechtfertigt seien.
«Wir vertrauen darauf, dass das Landgericht in Regensburg die Haltlosigkeit der Vorwürfe erkennen wird», teilte sein Anwalt damals bei der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Regensburg mit.
Das Landgericht macht in diesem Zusammenhang nochmals deutlich, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens noch keine endgültige Beurteilung beziehungsweise Verurteilung darstelle. Sie bedeute nur, dass die Kammer die Vorwürfe in einer Verhandlung überprüfen wird. Eine Hauptverhandlung bietet weitergehende Aufklärungsmöglichkeiten als die im Zwischenverfahren vorgenommene Auswertung der Aktenlage, weil das Gericht in der Hauptverhandlung alle relevanten Beweise unmittelbar, unter Mitwirkung der übrigen Verfahrensbeteiligten erhebe.
Ein Urteil dürfe ausschließlich auf das Ergebnis der Hauptverhandlung gestützt werden. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.
Näheres zum Ablauf des Prozesses soll in Kürze bekannt gegeben werden.
Landgericht Regensburg/dpa/MB